Kurztitel
Zollbegünstigungen – Ursprungszeugnisse (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 405/1972 aufgehoben durch BGBl. Nr. 398/1986Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1986,
Text
SPANISCHE
BOTSCHAFT
Wien, am 13. Oktober 1972
Sehr geehrter Herr Sektionschef:
Im Anschluß an die Besprechungen zwischen der Spanischen Botschaft in Wien und dem Bundesministerium für Finanzen beehre ich mich, Ihnen zur Ermöglichung der Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammern Spaniens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind, folgende Vereinbarung vorzuschlagen:
(Anm.: Im BGBl. folgen die Artikel 1 bis 6)Anmerkung, Im Bundesgesetzblatt folgen die Artikel 1 bis 6)
Genehmigen Sie, Herr Sektionschef, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Miguel de Lojendio m.p.
Herrn
Walter Wallentin
Sektionschef
Bundesministerium
für Finanzen
Wien
BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Wien, am 13. Oktober 1972
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 13. Oktober 1972, welches wie folgt lautet, zu bestätigen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens des Botschafter Spaniens in Österreich.)Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens des Botschafter Spaniens in Österreich.)
Ich beehre mich, Ihnen hiemit die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu Vorstehendem bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Walter Wallentin m.p.
An Seine Exzellenz
Herrn außerordentlichen und
bevollmächtigten Botschafter
Don Miguel Maria de Lojendio
Botschafter Spaniens
in Österreich
Wien