Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten freiberuflich tätigen Unternehmern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 85/1973Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,Diese Verordnung wurde in Paragraph 28, Absatz 5, UStG 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Text
§ 6.Paragraph 6,
Diese Verordnung ist auf Vorsteuern anwendbar, die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in die Kalenderjahre 1973 und 1974 fallen. Diese Verordnung ist auf Vorsteuern anwendbar, die gemäß Paragraph 20, Absatz 2, des Umsatzsteuergesetzes 1972 in die Kalenderjahre 1973 und 1974 fallen.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Dokumentnummer
NOR12045733
Alte Dokumentnummer
N3197310412Q