Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 382/1973Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die gemäß § 1 Abs. 1 angekauften und die gemäß § 2 Abs. 1 weitergegebenen US-Dollar-Beträge sind zu den am Tage des Ankaufes bzw. der Kreditgewährung jeweils geltenden Kassenwerten auf die in § 1 Abs. 1 und in § 2 Abs. 1 genannten Höchstbeträge anzurechnen. Die gemäß Paragraph eins, Absatz eins, angekauften und die gemäß Paragraph 2, Absatz eins, weitergegebenen US-Dollar-Beträge sind zu den am Tage des Ankaufes bzw. der Kreditgewährung jeweils geltenden Kassenwerten auf die in Paragraph eins, Absatz eins und in Paragraph 2, Absatz eins, genannten Höchstbeträge anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Dokumentnummer
NOR12045805
Alte Dokumentnummer
N3197321447L