Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 595/1973 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 96/2009Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Unterzeichnungsdatum
03.11.1970
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 595/1973
Sprachen
Deutsch, Türkisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Türkische Republikund, die Türkische Republik
sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden und bestimmte andere Fragen zu regeln, übereingekommen wie folgt:
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 24. September 1973 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 24. September 1973 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am selben Tag in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Nachdem das am 3. November 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 15. Juni 1971
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Dokumentnummer
NOR11004179
Alte Dokumentnummer
N3197312699T