Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1973Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1973,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
ANLAGE Liste mit Beispielen von Lehrmaterial
Ton- oder Bildaufnahme- oder Wiedergabegeräte wie
Projektionsapparate für Diapositive und Bildstreifen;
Kinematographische Projektionsapparate;
Rückprojektoren und Episkope;
Magnetophone, Magnetoskope und Video-Ausrüstung;
Ausrüstung für Ringleitungs-(Kabel-)Fernsehen.
Ton- und Bildträger wie
Diapositive, Bildstreifen und Mikrofilme;
Kinematographische Filme;
Tonaufnahmen (Magnettonbänder, Schallplatten);
Videobänder.
Spezialmaterial wie
Bibliographisches und optisch-akustisches Material für Bibliotheken;
Fahrbare Bibliotheken;
Sprachlabore;
Simultan-Dolmetsch-Anlagen;
Mechanische oder elektronische Lehrmaschinen für den programmierten Unterricht;
Spezialmaterial für den Unterricht oder die Berufsausbildung Behinderter.
Anderes Material wie
Wandkarten, Modelle, Schaubilder, Landkarten, Pläne,
Photographien und Zeichnungen;
Instrumente, Apparate und Modelle für den Anschauungsunterricht;
Sammlungen von Gegenständen mit optischer oder akustischer didaktischer Information zur Aneignung eines Unterrichtsstoffes (Lehrmittelsätze);
Instrumente, Apparate, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Erlernen eines praktischen Berufes.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2025
Dokumentnummer
NOR12045838
Alte Dokumentnummer
N3197326694L