Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1973Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1973,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Text
Artikel 18
Dieses Abkommen tritt drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem fünf der in Artikel 17 Absatz 1 bezeichneten Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben.
Für jeden Staat, der dieses Abkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet, es ratifiziert oder ihm beitritt, nachdem fünf Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, tritt das Abkommen drei Monate nach Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2025
Dokumentnummer
NOR12045828
Alte Dokumentnummer
N3197326684L