Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Belgien) – Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 216/1974 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 318/2022Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. März 1974 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
StF: BGBl. Nr. 216/1974
Präambel/Promulgationsklausel
Zur Durchführung des Abkommens vom 29. Dezember 1971, BGBl. Nr. 415/1973, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:Zur Durchführung des Abkommens vom 29. Dezember 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1973,, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:
Beachte
Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6, BGBl. III Nr. 92/2005).Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden vergleiche Paragraph 6,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2005,).
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022
Dokumentnummer
NOR11004210
Alte Dokumentnummer
N3197412698T