Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Umsatzbesteuerung Waren- und Dienstleistungsverkehr (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 241/1974Bundesgesetzblatt Nr. 241 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 1
Im Sinne dieses Abkommens ist:
Ein Leistungsempfänger in den Gemeinden Mittelberg oder Jungholz
ein Leistungsempfänger, der seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in diesen Gebieten hat,
eine Zweigniederlassung oder Organgesellschaft eines außerhalb dieser Gebiete ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz in diesen Gebieten hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat;
ein deutscher Leistungsempfänger
ein Leistungsempfänger, der seinen Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
eine Zweigniederlassung oder Organgesellschaft eines außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017
Dokumentnummer
NOR12046074
Alte Dokumentnummer
N3197420335L