Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Umsatzbesteuerung Waren- und Dienstleistungsverkehr (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 241/1974Bundesgesetzblatt Nr. 241 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 8
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.
(2)Absatz 2,Bei der Anwendung des Abkommens auf das Land Berlin gelten die Bezugnahmen auf die Bundesrepublik Deutschland auch als Bezugnahmen auf das Land Berlin.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017
Dokumentnummer
NOR12046081
Alte Dokumentnummer
N3197420342L