Norm Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Fassungen (Gesetz) ab 13.12.1975 — BGBl. Nr. 597/1975 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 04.12.198731.12.2006 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006 04.12.198203.12.1987 § → § BGBl. Nr. 575/1982 06.01.198203.12.1982 § → § BGBl. Nr. 6/1982 04.04.198005.01.1982 § → § BGBl. Nr. 134/1980 14.02.197903.04.1980 § → § BGBl. Nr. 49/1979 13.12.197513.02.1979 BGBl. Nr. 597/1975 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.02.1979 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2