Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern; Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 65/1975Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 12
(1) Die Eidgenössische Steuerverwaltung nimmt Korrespondenzen und Einsprachen von in Österreich ansässigen Antragstellern in einer der schweizerischen Nationalsprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) und auch in englischer Sprache entgegen.
(2) Verwaltungsgerichtsbeschwerden an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne sollen in einer der schweizerischen Nationalsprachen abgefaßt oder von einer Übersetzung in einer dieser Sprachen begleitet sein.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Dokumentnummer
NOR12046258
Alte Dokumentnummer
N3197520331L