Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 692/1976Bundesgesetzblatt Nr. 692 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,Diese Verordnung wurde in Paragraph 28, Absatz 5, UStG 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Text
§ 11.Paragraph 11,
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft und ist erstmals auf die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1977 fallenden Vorsteuerbeträge anzuwenden. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft und ist erstmals auf die gemäß Paragraph 20, Absatz 2, des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1977 fallenden Vorsteuerbeträge anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Dokumentnummer
NOR12046417
Alte Dokumentnummer
N3197610855S