Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung V Durchschnittssätze v. Vorsteuerbeträgen aus ReisekostenAufhebung römisch fünf Durchschnittssätze v. Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 684/1977Bundesgesetzblatt Nr. 684 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,Diese Verordnung wurde in Paragraph 28, Absatz 5, UStG 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Text
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 16. Oktober 1973, BGBl. Nr. 528, ist auf Vorsteuerbeträge für Kosten im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Dienstreisen, die nach dem 31. Dezember 1977 ausgeführt werden, nicht mehr anzuwenden. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 16. Oktober 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 528, ist auf Vorsteuerbeträge für Kosten im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Dienstreisen, die nach dem 31. Dezember 1977 ausgeführt werden, nicht mehr anzuwenden.
Dokumentnummer
NOR12046602
Alte Dokumentnummer
N3197710979S