Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zollabkommen über Behälter (1972)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1977Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1977,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Kapitel IIKapitel römisch zwei
VORÜBERGEHENDE EINFUHR
a) ERLEICHTERUNG DER VORÜBERGEHENDEN EINFUHR
Artikel 3
(1)Absatz eins,Jede Vertragspartei läßt Behälter sowohl beladen als auch leer nach Maßgabe der Artikel 4 bis 9 zur vorübergehenden Einfuhr zu.
(2)Absatz 2,Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, Behälter, über die eine Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in ihrem Hoheitsgebiet einen Kaufvertrag, Abzahlungsvertrag, Mietvertrag oder ähnlichen Vertrag geschlossen hat, nicht zur vorübergehenden Einfuhr zuzulassen.
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2019
Dokumentnummer
NOR12046684
alte Dokumentnummer
N3197726699L