Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Unterstützung in Zollangelegenheiten (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 237/1978 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 29/2016Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2016,
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
StF: BGBl. Nr. 237/1978 (NR: GP XIV RV 610 AB 635 S. 67. BR: AB 1727 S. 368.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 8 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 am 17. Juli 1978 in Kraft.Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen diplomatischen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 17. Juli 1978 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik vom Wunsche geleitet, daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll und daß die Maßnahmen gegen Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet werden sollen, sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk,
Personenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2016
Dokumentnummer
NOR11004308
Alte Dokumentnummer
N3197813502T