Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1978Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 10
Zustellungen
Auf Ersuchen der Zollverwaltung der einen Vertragspartei stellt die Zollverwaltung der anderen Vertragspartei Schriftstücke der ersuchenden Vertragspartei zu. Eine solche Zustellung wird durch eine mit der Angabe des Zustellungstages versehene Empfangsbestätigung des Empfängers oder durch eine Bescheinigung der ersuchten Vertragspartei über die Form und die Zeit der Zustellung nachgewiesen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR12046872
Alte Dokumentnummer
N3197845303J