Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1978Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 14
Inkrafttreten und Beendigung
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am neunzigsten Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt worden sind.
(2)Absatz 2,Es kann schriftlich auf diplomatischem Weg gekündigt werden und tritt sechs Monate nach seiner Kündigung außer Kraft.
GESCHEHEN in Wien am fünfzehnten September 1976 in zwei Urschriften, jede in englischer und deutscher Sprache, von denen beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR12046876
Alte Dokumentnummer
N3197845307J