Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 6/1979 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 29/2006Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2006,
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 6/1979
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. November 1978 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 10. Jänner 1979 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. November 1978 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 10. Jänner 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Republik Rumänien von dem Wunsch geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zum beiderseitigen Vorteil zu fördern und zu vertiefen, haben zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom Einkommen und vom Vermögen folgendes vereinbart:
Dokumentnummer
NOR11004326
Alte Dokumentnummer
N3197912713T