Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 576/1980Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Diese Verordnung wurde in § 28 Abs. 5 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994,Diese Verordnung wurde in Paragraph 28, Absatz 5, UStG 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,,
nicht aufgezählt und ist daher gegenstandslos.
Text
§ 11.Paragraph 11,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft und ist erstmals auf die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1981 fallenden Vorsteuerbeträge anzuwenden. Die Verordnung vom 13. Dezember 1976, BGBl. Nr. 692, ist auf Vorsteuerbeträge, die nach dem 31. Dezember 1980 anfallen, nicht mehr anzuwenden. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft und ist erstmals auf die gemäß Paragraph 20, Absatz 2, des Umsatzsteuergesetzes 1972 in das Kalenderjahr 1981 fallenden Vorsteuerbeträge anzuwenden. Die Verordnung vom 13. Dezember 1976, Bundesgesetzblatt Nr. 692, ist auf Vorsteuerbeträge, die nach dem 31. Dezember 1980 anfallen, nicht mehr anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Dokumentnummer
NOR12047249
Alte Dokumentnummer
N3198010769S