Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 266/1981 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 266 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: 1. 1. 1980 - 31. 12. 1981 (§ 1 BGBl. Nr. 266/1981)Bezugszeitraum: 1. 1. 1980 - 31. 12. 1981 (Paragraph eins, Bundesgesetzblatt Nr. 266 aus 1981,)
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Gewinn nichtbuchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Nebenbetriebe, deren Inhaber über diese Betriebe weder ordnungsmäßige Bücher noch Aufzeichnungen führen, die eine Gewinnermittlung nach § 4 des Einkommensteuergesetzes 1972 ermöglichen, ist für die Kalenderjahre 1980 und 1981 auf Grund des Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach folgenden Bestimmungen zu ermitteln. Der Gewinn nichtbuchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Nebenbetriebe, deren Inhaber über diese Betriebe weder ordnungsmäßige Bücher noch Aufzeichnungen führen, die eine Gewinnermittlung nach Paragraph 4, des Einkommensteuergesetzes 1972 ermöglichen, ist für die Kalenderjahre 1980 und 1981 auf Grund des Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach folgenden Bestimmungen zu ermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Dokumentnummer
NOR12047392
Alte Dokumentnummer
N3198111414P