Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 107/1982Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 25
Philippinische Staatsangehörige
Dieses Abkommen berührt nicht das Recht der Philippinen, seine Staatsangehörigen, die in Österreich ansässig sind, mit ihren Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, die außerhalb der Philippinen ausgeübt wird, nach philippinischem Recht zu besteuern; Österreich ist jedoch nicht verpflichtet, diese Steuer anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
NOR12047757
Alte Dokumentnummer
N3198220369L