Norm Energieanleihegesetz 1982× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Energieanleihegesetz 1982 Fassungen (Gesetz) ab 20.11.1982 — BGBl. Nr. 547/1982 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 19.06.199831.12.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 149/2011 18.02.199418.06.1998 § → § — 01.01.199417.02.1994 § → § — 22.07.198731.12.1993 § → § BGBl. Nr. 322/1987 12.09.198621.07.1987 § → § BGBl. Nr. 491/1986 20.11.198211.09.1986 BGBl. Nr. 547/1982 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.11.1982 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 9