Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Freistempelabdrucke zur Gebührenentrichtung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 15/1982 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 15 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Text
Freistempelabdruck
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Ein Freistempelabdruck im Sinne dieser Verordnung ist ein mittels Freistempelmaschine in blauer Stempelfarbe angebrachter Abdruck, der zur Entrichtung von Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 dient.
(2)Absatz 2,Der Freistempelabdruck muß dem in der Anlage (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.) angeschlossenen Muster entsprechen. An der im Muster mit “0000,00” bezeichneten Stelle muß der Gebührenbetrag fünf- oder sechsstellig (davon zwei Groschenstellen) aufscheinen; der Betrag muß unmittelbar vor der ersten Stelle durch ein Sternchen abgegrenzt sein. An der im Muster mit “99999” bezeichneten Stelle muß die Kennzahl aufscheinen, die im Bescheid über die Genehmigung des Betriebes einer Freistempelmaschine zur Unterscheidung der Freistempelabdrucke vorgeschrieben ist.Der Freistempelabdruck muß dem in der Anlage Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) angeschlossenen Muster entsprechen. An der im Muster mit “0000,00” bezeichneten Stelle muß der Gebührenbetrag fünf- oder sechsstellig (davon zwei Groschenstellen) aufscheinen; der Betrag muß unmittelbar vor der ersten Stelle durch ein Sternchen abgegrenzt sein. An der im Muster mit “99999” bezeichneten Stelle muß die Kennzahl aufscheinen, die im Bescheid über die Genehmigung des Betriebes einer Freistempelmaschine zur Unterscheidung der Freistempelabdrucke vorgeschrieben ist.
(3)Absatz 3,Die zur Anbringung der Freistempelabdrucke dienende blaue Stempelfarbe muß lichtecht sowie wisch- und wasserfest sein.
(4)Absatz 4,Der Freistempelabdruck ist unmittelbar auf der gebührenpflichtigen Schrift anzubringen.
Schlagworte
Stempelmaschine, wischfest
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2025
Dokumentnummer
NOR12047707
Alte Dokumentnummer
N31982171620