Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 11/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 80/2008Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 80 aus 2008,
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 11/1983
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 17. Jänner 1983 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 17. Jänner 1983 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Argentinische Republik, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008
Dokumentnummer
NOR11004425
Alte Dokumentnummer
N3198312721T