Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 405/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 248/1995Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Die Zeugnisse über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren entsprechen – vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 2 – nach Form und Inhalt dem für Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems verwendeten Formblatt A.Die Zeugnisse über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren entsprechen – vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatz 2, – nach Form und Inhalt dem für Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems verwendeten Formblatt A.
(2)Absatz 2,Die Zeugnisse enthalten folgende zusätzliche Feststellungen:
Zusätzliche Erklärung des Ausführers (in Spalte 7 des genannten Formblattes): „Alle oben genannten Waren sind handwerklich hergestellte Waren.“
Bescheinigungen der im Artikel 1 genannten ermächtigten Stelle (in Spalte 4 des genannten Formblattes): „Hiemit wird auf Grund der durchgeführten Kontrollen bescheinigt, daß die in diesem Zeugnis beschriebenen Waren handwerklich hergestellte Waren gemäß dem Abkommen zwischen Österreich und der Republik Zypern sind.
.............................................................
(Ort und Datum, Unterschrift und Stempel der bescheinigenden Stelle)“
(3)Absatz 3,Als handwerklich hergestellte Waren werden Waren nur verstanden, die überwiegend von Hand oder nur unter Verwendung von ausschließlich durch Hand- oder Fußbetrieb bedienten Maschinen oder Geräten hergestellt worden sind. Die Verwendung von maschinell erzeugten Rohmaterialien schließt grundsätzlich handwerklich hergestellte Waren von den nach österreichischem Recht eingeräumten Begünstigungen nicht aus.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025
Dokumentnummer
NOR12048004
Alte Dokumentnummer
N3198313622L