Kurztitel
Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 104/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 26/2016Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2016,
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE IN ZOLLANGELEGENHEITEN
StF: BGBl. Nr. 104/1983 (NR: GP XV RV 1024 AB 1111 S. 124. BR: AB 2567 S. 427.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Dezember 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 am 1. März 1983 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Dezember 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, am 1. März 1983 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Spanien
IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist, die Erhebung der Zölle und der anderen anläßlich der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhobenen Abgaben sicherzustellen,
IN DER ERWÄGUNG, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften den wirtschaftlichen, fiskalischen und sozialen Interessen ihrer Länder sowie den berechtigten Interessen des Handels schaden, und daß ihre Bekämpfung durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gemacht werden kann,
UNTER BEDACHTNAHME auf die Empfehlung vom 5. Dezember 1953 des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über die gegenseitige Amtshilfe,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: