Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zuschuß - 175-Jahr-Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von 1809
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 540/1984 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 540 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Im Bundesfinanzgesetz 1984 ist in der Anlage I (Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53317/43 „Bedarfszuweisung an das Land Tirol“ zu eröffnen. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Jahre 1984 die beim Ansatz 1/53317 anfallenden Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 20 Millionen Schilling zu tätigen und die dadurch eintretende Jahresausgabenüberschreitung durch gleichhohe Ausgabenrückstellungen beim Ansatz 1/53007 zu bedecken.Im Bundesfinanzgesetz 1984 ist in der Anlage römisch eins (Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53317/43 „Bedarfszuweisung an das Land Tirol“ zu eröffnen. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Jahre 1984 die beim Ansatz 1/53317 anfallenden Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 20 Millionen Schilling zu tätigen und die dadurch eintretende Jahresausgabenüberschreitung durch gleichhohe Ausgabenrückstellungen beim Ansatz 1/53007 zu bedecken.
Schlagworte
Budgetüberschreitung
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Dokumentnummer
NOR12048198
Alte Dokumentnummer
N3198412094R