Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1984 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 30/2011Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 23Artikel 23
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ARTIKEL 23
Inkrafttreten
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
Dieses Abkommen tritt am 1. Tage des dritten Monats, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft, und seine Bestimmungen finden auf alle Steuern Anwendung, die für Steuerjahre erhoben werden, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2011
Dokumentnummer
NOR12048263
Alte Dokumentnummer
N3198413588L