Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Begünstigte Länder nach dem Präferenzzollgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 539/1985Bundesgesetzblatt Nr. 539 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
35/04 Zolltarifgesetz, Präferenzzollgesetz
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 662 aus 1994,).
Text
§ 1.Paragraph eins,
„Die Republik Brunei Darussalam“ und „St. Christopher und Nevis“ werden zu begünstigten Ländern im Sinne der Gruppe I der Anlage C zum Präferenzzollgesetz erklärt. Die bisher in der Gruppe I der Anlage C zum Präferenzzollgesetz angeführten abhängigen Gebiete des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland „Brunei“ und „St. Kitts-Nevis-Anguilla“ werden mit Ausnahme des bisherigen Gebietsteiles „Anguilla“, das als abhängiges Gebiet des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zu einem begünstigten Land im Sinne der Gruppe I der Anlage C zum Präferenzzollgesetz erklärt wird, vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgeschlossen. „Die Republik Brunei Darussalam“ und „St. Christopher und Nevis“ werden zu begünstigten Ländern im Sinne der Gruppe römisch eins der Anlage C zum Präferenzzollgesetz erklärt. Die bisher in der Gruppe römisch eins der Anlage C zum Präferenzzollgesetz angeführten abhängigen Gebiete des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland „Brunei“ und „St. Kitts-Nevis-Anguilla“ werden mit Ausnahme des bisherigen Gebietsteiles „Anguilla“, das als abhängiges Gebiet des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland zu einem begünstigten Land im Sinne der Gruppe römisch eins der Anlage C zum Präferenzzollgesetz erklärt wird, vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgeschlossen.
Anmerkung
St. Christopher/Nevis seit 3.2.1987 St. Kitts/Nevis
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025
Dokumentnummer
NOR12048572
Alte Dokumentnummer
N3198522126S