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Anl. 1

Fassungen
ab 05.09.1986 — BGBl. Nr. 559/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute05.09.1986 BGBl. Nr. 559/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1986,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

05.09.1986BGBl. Nr. 559/1986

Außerkrafttretensdatum

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Text

ANLAGE A

Zeichnung von Anteilen des genehmigten Kapitals der Gesellschaft

(Anteile von je 10 000 US-Dollar)

Staaten

Anzahl der bar zu zahlenden Kapitalanteile

Vom Hundertsatz

Regionale Entwicklungsländer

 

 

Argentinien

2 327

11,636 1)

Brasilien

2 327

11,636 1)

Mexiko

1 498

7,490 2)

Venezuela

1 248

6,238 3)

Zwischensumme

7 400

37,000

Chile

690

3,45

Kolumbien

690

3,45

Peru

420

2,10

Zwischensumme

1 800

9,00

Bahamas

43

0,215

Barbados

30

0,150

Bolivien

187

0,935

Costa Rica

94

0,470

Dominikanische Republik

126

0,630

Ecuador

126

0,630

El Salvador

94

0,470

Guatemala

126

0,630

Guyana

36

0,180

Haiti

94

0,470

Honduras

94

0,470

Jamaica

126

0,630

Nicaragua

94

0,470

Panama

94

0,470

Paraguay

94

0,470

Trinidad und Tobago

94

0,470

Uruguay

248

1,240

Zwischensumme

1 800

9,000

Insgesamt

11 000

55,000

Vereinigte Staaten von Amerika

5 100

25,50

Sonstige Staaten

 

 

Österreich

100

0,50

Frankreich

626

3,13

Bundesrepublik Deutschland

626

3,13

Israel

50

0,25

Italien

626

3,13

Japan

626

3,13

Niederlande

310

1,55

Spanien

626

3,13

Schweiz

310

1,55

Zwischensumme

3 900

19,50

Insgesamt

20 000

100,000

_________________________

Ziffer eins ) Die Vertreter Argentiniens und Brasiliens erklärten, daß ihre Beteiligung am Kapital der Gesellschaft nicht nur ihren Anteilen am Kapital der Bank, sondern auch ihren relativen Anteilen an den von den regionalen Staaten geleisteten Gesamtbeiträgen zum Kapital der Bank entsprechen müsse.

Ziffer 2 ) Die mexikanische Delegation nimmt die vorstehend angeführte Zeichnung vor, um dazu beizutragen, die Überzeichnung zu beseitigen, die die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft daran gehindert hätte, ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Dennoch wünscht sie, das Verlangen Mexikos zu Protokoll zu geben, eine Beteiligung an diesen multilateralen Organisationen zu erreichen, die auf Grund eines Systems objektiver Indikatoren seiner Größe in Bezug auf Wirtschaft, Bevölkerung und Bedarf an Finanzhilfe für seinen Entwicklungsprozeß entsprechend gerecht wird.

Ziffer 3 ) Venezuela bestätigt, daß es beschlossen hat, 1 248 Anteile der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft zu zeichnen, wodurch es eine Beteiligung von 6,238% an ihrem Kapital erhält, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihre Geschäftstätigkeit so bald wie möglich aufzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2013

Gesetzesnummer

10004469

Dokumentnummer

NOR12048777

Alte Dokumentnummer

N3198613481L