Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
16.09.1989 bis 31.12.1993
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 116.09.198931.12.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 532/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kreditwesengesetz - bankaufsichtlicher Prüfungsbericht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 627 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.09.1989

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 532/1993

Index

37/02 Kreditwesen

Text

                                                             Anlage

                                                           ----------

                    Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht

                       gemäß § 24 Abs. 9 und 10 KWG

     Als Bankprüfer der ............ (Bank) .........................

     ................................................................

     erstatte(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr der Bank vom

     xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx, sowie über den Jahresabschluß

     der Bank zum xx. xx. xxxx den nachstehenden bankaufsichtlichen

     Prüfungsbericht.

     Zur Prüfung nach § 24 Abs. 9 des Kreditwesengesetzes habe(n) ich

     (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:

     Prüfungsdauer (in Manntagen): ........................

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation der Bank:

Ich (wir) habe(n) diesen Bericht auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil römisch eins bis römisch fünf des Berichtes geben das Prüfungsergebnis wieder.

(Datum)

(Bankprüfer)

Teil römisch eins

(Die zutreffende Antwort ist angekreuzt)

                                              nein

                                              bzw.              nicht

         Für alle Banken:            ja     erläute-   keine     an-

                                             rungs-  Geschäfts- wend-

                                            bedürf-    fälle     bar

                                              tig

1. Bankgeschäfte wurden nur im

    Umfang der erteilten

    Bankkonzession getätigt .......   o        o         o        o

2. Die Bank verfügt über eine

    nach § 1 Abs. 6 KWG

    erforderliche

    Patronatserklärung ............   o        o         o        o

3. Gemäß § 8 KWG

    bewilligungspflichtige

    Vorgänge erfolgten erst nach

    Vorliegen der erforderlichen

    Bewilligung ...................   o        o         o        o

4. § 8a KWG wurde eingehalten ...   o        o         o        o

5. Den Anzeigepflichten nach § 10

    Abs. 1 und 2 KWG wurde

    vollständig und unverzüglich

    entsprochen ...................   o        o         o        o

6. Eine nach § 10 Abs. 3 KWG

    erlassene Verordnung wurde

    eingehalten ...................   o        o         o        o

7. Die bankgeschäftlichen Risiken

    wurden angemessen begrenzt ....   o        o         o        o

8. Die bankbetrieblichen Risiken

    wurden angemessen begrenzt ....   o        o         o        o

9. Bei den Bankgeschäften wurde

    auf die Gesamtertragslage

    Bedacht genommen ..............   o        o         o        o

10. Das Haftkapital der Bank hat

    im Berichtszeitraum jederzeit

    die Mindesthöhe gemäß § 12

    Abs. 2 Z 1 bis 4 KWG erreicht .   o        o         o        o

11. Das Haftkapital der Bank war

    im Berichtszeitraum jederzeit

    dem Risiko angemessen .........   o        o         o        o

12. Das Haftkapital der

    Bankengruppe hat im

    Berichtszeitraum jederzeit die

    Mindesthöhe gemäß § 12 Abs. 2

    Z 1 bis 4 KWG erreicht ........   o        o         o        o

13. Das Haftkapital der

    Bankengruppe war im

    Berichtszeitraum jederzeit dem

    Risiko angemessen .............   o        o         o        o

14. Die Bestimmungen über

    Partizipations- und

    Ergänzungskapital,

    insbesondere § 12 Abs. 6 bis 8

    KWG, wurden eingehalten .......   o        o         o        o

15. Die Bestimmungen über

    Dotierung, Auflösung und

    Wiederauffüllung der

    Haftrücklage wurden

    eingehalten ...................   o        o         o        o

16. Das besondere

    bankgeschäftliche Risiko der

    Großveranlagungen wurde

    jederzeit angemessen begrenzt .   o        o         o        o

17. Die Erfassung der

    wirtschaftlichen Einheiten

    entspricht dem § 13 Abs. 1 KWG    o        o         o        o

18. Die Zustimmung gemäß § 13

    Abs. 2 KWG lag für alle

    Großveranlagungen vor .........   o        o         o        o

19. Der Berichtspflicht nach § 13

    Abs. 2 KWG wurde entsprochen ..   o        o         o        o

20. Die Bestimmung des § 13 Abs. 3

    KWG wurde eingehalten

    hinsichtlich:

    20.1. der einzelnen

          Großveranlagungen der

          Bank ....................   o        o         o        o

    20.2. der einzelnen

          Großveranlagungen der

          Bankengruppe ............   o        o         o        o

    20.3. der Gesamtheit der

          Großveranlagungen der

          Bank ....................   o        o         o        o

    20.4. der Gesamtheit der

          Großveranlagungen der

          Bankengruppe ............   o        o         o        o

21. Die Bestimmung des § 13 Abs. 6

    KWG wurde eingehalten

    hinsichtlich:

    21.1. Offenlegung der

          wirtschaftlichen

          Verhältnisse der

          Verpflichteten oder

          Haftenden vor

          Krediteinräumung ........   o        o         o        o

    21.2. Informationen über

          die wirtschaftliche

          Entwicklung der

          Verpflichteten oder

          Haftenden ...............   o        o         o        o

    21.3. Informationen über

          die Werthaltigkeit und

          Durchsetzbarkeit von

          Sicherheiten ............   o        o         o        o

22. Die Bank hat für ihre

    Leistungsfähigkeit zur

    jederzeitigen Erfüllung ihrer

    Zahlungsverpflichtungen gemäß

    § 14 Abs. 1 KWG gesorgt .......   o        o         o        o

23. Die Bank hat für den Ausgleich

    künftiger Ungleichgewichte der

    Zahlungseingänge und

    Zahlungsausgänge gemäß § 14

    Abs. 3 KWG ausreichend

    vorgesorgt ....................   o        o         o        o

24. Die Bank hat entsprechend der

    Fälligkeitsstruktur ihrer

    Forderungen und

    Verbindlichkeiten die

    Konditionen, insbesondere die

    Zinsanpassungs- und

    Kündigungsmöglichkeiten, so

    gestaltet, daß wahrscheinliche

    Änderungen der

    Marktverhältnisse die

    Gesamtertragslage der Bank

    nicht wesentlich

    beeinträchtigen ...............   o        o         o        o

25. Die Bank hat gemäß § 14 Abs. 5

    bis 7 KWG und gemäß der

    Liquiditäts-Verordnung

    ausreichende flüssige Mittel

    ersten Grades gehalten ........   o        o         o        o

26. Die Bank hat gemäß § 14 Abs. 8

    bis 10 KWG und gemäß der

    Liquiditäts-Verordnung

    ausreichende flüssige Mittel

    zweiten Grades gehalten .......   o        o         o        o

27. Die Bank hat die gemäß § 14

    Abs. 11 KWG erforderliche

    Liquiditätsreserve beim

    Zentralinstitut gehalten ......   o        o         o        o

28. Die Bestimmungen des § 14a

    KWG wurden eingehalten,

    insbesondere hinsichtlich

    28.1. § 14a Abs. 1 (Offene

          Position pro Währung) ...   o        o         o        o

    28.2. § 14a Abs. 1

          (Gesamtheit aller

          offenen Positionen) .....   o        o         o        o

    28.3. Kalendervierteljährliche

          Fälligkeiten gemäß

          § 14a Abs. 2 ...........   o        o         o        o

    28.4. Kalenderhalbjährliche

          Fälligkeiten gemäß

          § 14a Abs. 3 ...........   o        o         o        o

    28.5. Einhaltung des

          § 14a Abs. 4

          (wirtschaftliche

          Schließung einer offenen

          Position und deren

          Ersichtlichmachung in

          den Büchern) ............   o        o         o        o

29. Die Bestimmungen über die

    Begrenzung der Anlagen gemäß

    § 15 KWG wurden eingehalten ...   o        o         o        o

30. Die Bank hat § 16 KWG sowie die

    Großkreditmeldungs-Verordnung

    rechtzeitig und vollständig

    eingehalten ...................   o        o         o        o

31. Bei Organkrediten wurden die

    Bestimmungen des § 17 KWG

    eingehalten ...................   o        o         o        o

32. Die Ausweis- und

    Gliederungsvorschriften des KWG

    bzw. der Anlage zu § 24 KWG

    wurden eingehalten ............   o        o         o        o

33. Die sachliche Richtigkeit der

    Bewertungen wird bestätigt ....   o        o         o        o

34. Die Abschreibungen und

    Wertberichtigungen wurden im

    gebotenen Ausmaß vorgenommen ..   o        o         o        o

35. Rückstellungen wurden im

    gebotenen Ausmaß gebildet .....   o        o         o        o

36. Rücklagen wurden im

    gesetzlichen Ausmaß gebildet ..   o        o         o        o

37. § 24 Abs. 11 KWG

    (Veröffentlichung des

    vorangegangenen

    Jahresabschlusses) wurde

    eingehalten ...................   o        o         o        o

38. Die Bank hat eine dem § 24a

    KWG entsprechende interne

    Kontrolle eingerichtet ........   o        o         o        o

39. Die interne Kontrolle hat ihre

    Prüfpflichten, insbesondere

    nach § 24a Abs. 3 KWG, erfüllt   o        o         o        o

40. § 26 Abs. 2 und 4 KWG wurde

    eingehalten ...................   o        o         o        o

41. Die Zugehörigkeit zu einer

    Einlagensicherungseinrichtung

    nach § 31 KWG ist gegeben .....   o        o         o        o

42. Eine Verletzung der sonstigen

    Vorschriften des KWG und der

    anderen für die Bank

    wesentlichen Rechtsvorschriften

    wurde nicht festgestellt ......   o        o         o        o

43. Die Gesetzmäßigkeit des

    Jahresabschlusses wird

    bestätigt .....................   o        o         o        o

Anmerkung zu Teil I:

Die Bestätigung der jederzeitigen Einhaltung von Bestimmungen (insbesondere Paragraphen 12 bis 16 KWG) beruht auf den durchgeführten Stichproben.

                                                      keine     nicht

       Nur für Sparkassen:           ja      nein   Geschäfts-   an-

                                                      fälle     wend-

                                                                 bar

1. Eine Satzungsänderung wurde

   erst nach Vorliegen der

   erforderlichen Bewilligung

   durchgeführt ...................   o        o         o        o

2. Die Vorschriften über die

   Veranlagung bei Banken gemäß

   § 21 Abs. 1 und 2 SpG wurden

   eingehalten ....................   o        o         o        o

3. Die Vorschriften des § 22 SpG

   über Jahresabschluß,

   Gewinnverwendung und

   Widmungsrücklage wurden

   eingehalten ....................   o        o         o        o

4. Nach § 28 Abs. 2 SpG erteilten

   Aufträgen der Aufsichtsbehörden

   oder des Staatskommissärs wurde

   nachgekommen ...................   o        o         o        o

5. Die Bestimmungen des § 29

   Abs. 2 SpG wurden eingehalten ..   o        o         o        o

6. Die Behandlung des

   vorangegangenen

   Prüfungsberichtes über den

   Jahresabschluß und die

   dazugehörigen Stellungnahmen

   erfolgten nach den Bestimmungen

   des § 11 der Prüfungsordnung

   für Sparkassen .................   o        o         o        o

7. Eine Verletzung der sonstigen

   Vorschriften des SpG wurde

   nicht festgestellt .............   o        o         o        o

Teil römisch zwei

  1. Ziffer eins
    Erläuterungen und Darstellungen des Bankprüfers zu
    1. Litera a
      Gesetzesverletzungen und sonstigen Beanstandungen in Teil römisch eins (Bei Antwort: „nein'' bzw. „erläuterungsbedürftig'')
    2. Litera b
      Ausnahmen der Bank von Bestimmungen des KWG oder des SpG (Bei Antwort: „nicht anwendbar'')
  2. Ziffer 2
    Wesentliche Feststellungen des Bankprüfers über Vorfälle oder Tatsachen, für die entweder keine Fragestellung in Teil römisch eins vorgesehen ist oder die eine (eingehendere) Darstellung verlangen

Teil römisch drei

  Aufstellung über die Konsolidierung des Haftkapitals gemäß § 12a

                             Abs. 1 KWG

                         (Mindestgliederung)

I. Umfang der Konsolidierung

    1. Übergeordnete Bank: ..........................................

    2. Nachgeordnete Bank(en):                  (Bilanzstichtag):

       ..................................   .........................

       ..................................   .........................

    3. Grundlage der Konsolidierungspflicht

       ..............................................................

       ..............................................................

       ..............................................................

       ..............................................................

       ..............................................................

       ..............................................................

  1. Ziffer 4
    Graphische Darstellung der Bankengruppe in Form eines Konzernbaumes

römisch zwei. Ermittlung des Haftkapitalerfordernisses auf konsolidierter Basis

  1. Ziffer eins
    Ermittlung der Bemessungsgrundlagen Unterlegungspflichtige Aktiva der übergeordneten Bank:
    • Strichaufzählung
      Forderungen (titriert und nicht titriert) gegenüber nachgeordneten Banken:
    • Strichaufzählung
      Buchwert des nachgeordneten Banken gewährten

Partizipationskapitals:

Ergänzungskapitals:

  • Strichaufzählung
    Buchwert der Anteilsrechte bei nachgeordneten Banken

-----------------------------------------------------------------

= Bereinigte Aktiva der übergeordneten Bank:

+ Quotenmäßig übernommene, bereinigte Aktiva der

nachgeordneten Banken:

-----------------------------------------------------------------

= Bereinigte Aktiva der Bankengruppe:

Gewichtete unterlegungspflichtige Eventualverpflichtungen der übergeordneten Bank:

  • Strichaufzählung
    Gewichtete unterlegungspflichtige Eventualverpflichtungen gegenüber nachgeordneten Banken:

-----------------------------------------------------------------

= Bereinigte gewichtete Eventualverpflichtungen der

übergeordneten Bank:

+ Quotenmäßig übernommene, bereinigte und gewichtete

Eventualverpflichtungen der nachgeordneten Banken (nach Konsolidierung von Eventualverpflichtungen innerhalb der Bankengruppe):

    -----------------------------------------------------------------

     = Bereinigte gewichtete Eventualverpflichtungen der

       Bankengruppe:

    Bereinigte Aktiva des Hypothekenbankgeschäftes:

    2. Ermittlung des Haftkapital-Soll

       Bereinigte Aktiva der Bankengruppe:

       + 50% der bereinigten gewichteten Eventualverpflichtungen der

         Bankengruppe:

       + 50% der bereinigten Aktiva des Hypothekenbankgeschäftes:

      ---------------------------------------------------------------

       = Bilanzsummenäquivalent der Bankengruppe:

       Bilanzsummenäquivalent Neugeschäft:  ..... x  4,5% = .....

     + Bilanzsummenäquivalent Altgeschäft:  ..... x *1) % = .....

    -----------------------------------------------------------------

     = Haftkapital-Soll der Bankengruppe:                  .....

  1. Ziffer 3
    Ermittlung des Haftkapital-Ist
    Haftkapital der übergeordneten Bank:
    + Partizipations- und Ergänzungskapital, das von
    nachgeordneten Banken ausgegeben und bei übergeordneten Banken gemäß Paragraph 12, Absatz 9, KWG abgezogen wurde:
    + Quotenmäßig übernommenes Haftkapital der nachgeordneten
    Banken (nach Konsolidierung mit Eigenkapital-, Surrogatkapital-, Partizipations- und Ergänzungskapitalanteilen, die innerhalb der nachgeordneten Banken gehalten werden):

       - Buchwert der von der übergeordneten Bank gehaltenen

                     Eigenkapital-

                     Surrogatkapital-

                     Partizipationskapital-

                     Ergänzungskapitalanteile

         nachgeordneter Banken

     ----------------------------------------------------------------

     = Haftkapital der Bankengruppe:

    4. Haftkapitalüberschuß (-fehlbetrag):

                               Teil IV

                   (Daten in Millionen Schilling)

                                      Berichtsjahr:        Vorjahr:

                                              (Bilanzstichtag)

1. Bilanzsumme                   .....................  ............

2. Ungewichtete

    unterlegungspflichtige

    Eventualverpflichtungen       .....................  ............

3. Personalstand

    (Anzahl der Personen ohne

    karenzierte Mitarbeiter,

    Teilzeitbeschäftigte sind mit

    Bruchteilen anzusetzen)       .....................  ............

4. Zahl der Zweigstellen         .....................  ............

5. Haftkapital                   .....................  ............

6. Offene Rücklagen              .....................  ............

7. Saldo der Rücklagenbewegung   .....................  ............

8. Stille Reserven               .....................  ............

9. Jahresgewinn/Jahresverlust    .....................  ............

10. Wertberichtigungen und

    Rückstellungen für Forderungen

    und Eventualverpflichtungen

    Stand am Jahresanfang         .....................  ............

    - ab: Verbrauch               .....................  ............

    - ab: Auflösung               .....................  ............

    - zu: Neubildung              .....................  ............

    Stand am Jahresende           .....................  ............

11. Betragsmäßige Inanspruchnahme     höchster Stand

    des § 14a Abs. 4 KWG            im Berichtsjahr       Währung

                                  .....................  ............

                                  .....................  ............

                                  .....................  ............

12. Auflistung der Länder, für die auf Grund des Länderrisikos

    Risikovorsorgen gebildet wurden:

          Land         Bruttoforderung (BJ)       nicht garantierte

                                                     Forderung BJ

    ................  ......................  .......................

    ................  ......................  .......................

    ................  ......................  .......................

                                               Betrag       Betrag

                                                 BJ           VJ

    Einzel- und Pauschalvorsorgen insgesamt: ..........   ..........

13. Gliederung des

    Kreditvolumens

    (Ausleihungen,

    Wechsel,

    Wertpapiere,

    Eventualverpflich-      Betrag     hievon      Betrag     hievon

    tungen) an Nichtbanken    BJ       geprüft       VJ       geprüft

    in Risikokategorien:                 (%)                    (%)

    - ohne erkennbares

      Ausfallsrisiko       ........   .........   ........   ........

    - anmerkungsbedürftig

      (bedürfen intensiver

      Beobachtung)         ........   .........   ........   ........

    - notleidend (mit

      Ausfällen ist zu

      rechnen)             ........   .........   ........   ........

    - uneinbringlich       ........   .........   ........   ........

    -----------------------------------------------------------------

    Summe                  ........   .........   ........   ........

14. Zins- und ertragslose Aktiva                  Summe BJ   Summe VJ

    - Guthaben                                    ........   ........

    - Ausleihungen an Banken                      ........   ........

    - Ausleihungen an Nichtbanken                 ........   ........

    - Wertpapiere                                 ........   ........

    - Beteiligungen                               ........   ........

    - Gesamtsumme aller zins- und ertragslosen

      Aktiva                                      ........   ........

Teil römisch fünf

  1. Ziffer eins
    Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden
    1. Litera a
      Bewertung von Wertpapieren nach den Bewertungsregeln für das Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen
    2. Litera b
      Bewertung der Fremdwährungsaktiva und -passiva
    3. Litera c
      Ansatz der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
    4. Litera d
      Pauschalvorsorgen für nicht erkennbare Kreditausfälle
    5. Litera e
      Abgrenzung von Wertpapier-Emissionskosten und Zuzählungsprovisionen
    6. Litera f
      andere Erläuterungen zur Bewertung
  2. Ziffer 2
    Beurteilung der bilanzindifferenten Geschäfte der Bank hinsichtlich ihres Risikogehaltes aus
    1. Litera a
      unwiderruflichen Zusagen
    2. Litera b
      fremdwährungs- und zinsabhängigen Geschäften
  3. Ziffer 3
    Beurteilung des Informations- bzw. Controllingsystems der Bank

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*1) Hier ist die Haftkapitalrelation für die Bankengruppe gemäß Übergangsbestimmungen einzusetzen.

Schlagworte

Partizipationskapital, Zinsanpassungsmöglichkeit, Ausweisvorschrift, Eigenkapitalanteil, Surrogatkapitalanteil, Partizipationsanteil, Haftkapitalfehlbetrag, Einzelvorsorge, Fremdwährungspassiva, Pensionsrückstellung, Informationssystem

Gesetzesnummer

10004511

Dokumentnummer

NOR12049313

Alte Dokumentnummer

N3198720887J