Rechtstracker.at

Anl. 1/9

Fassungen
ab 01.01.1996 — BGBl. Nr. 564/1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/9 heute01.01.1996 § → § BGBl. Nr. 564/1994
Anl. 1/901.01.199231.12.1995 BGBl. Nr. 220/1990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Harmonisiertes System

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 553 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 564 aus 1994,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.01.1996BGBl. Nr. 564/1994

Außerkrafttretensdatum

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Kapitel 90

Optische, photographische, kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Teile und Zubehör dieser Waren

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Waren für technische Zwecke, wie sie in Maschinen und

                Geräten verwendet werden, aus vulkanisiertem

                Kautschuk (ausgenommen Hartkautschuk) (Nr. 4016), aus

                Leder- oder Kunstleder (Nr. 4204) oder aus

                Spinnstoffen (Nr. 5911);

            b - Stützgürtel und andere Waren zum Stützen, aus

                Spinnstoffen, deren beabsichtigte Stütz- oder

                Halftefunktion für die Organe ausschließlich

                auf ihrer Elastizität beruht (z. B.

                Schwangerschaftsgürtel, Thoraxbandagen,

                Abdominalbandagen, Gelenksbandagen, Stützbandagen für

                Muskeln) (Abschn. XI);

            c - feuerfeste Waren der Nummer 6903; keramische Waren

                für Laboratorien sowie für chemische oder technische

                Zwecke der Nummer 6909;

            d - Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der

                Nummer 7009 oder Spiegel aus unedlen Metallen oder

                Edelmetallen, soweit sie nicht den Charakter von

                optischen Elementen besitzen, der Nummer 8306 oder

                des Kapitels 71;

            e - Glaswaren der Nummer 7007, 7008, 7011, 7014, 7015

                oder 7017;

            f - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

                Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

                Kunststoffen (Kap. 39);

            g - Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer der

                Nummer 8413; Zähl- und Kontrollwaagen sowie gesondert

                zur Abfertigung gestellte Gewichte für Waagen

                (Nr. 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben

                oder Fördern (Nrn. 8425 bis 8428); Papier- und

                Pappeschneidmaschinen aller Art (Nr. 8441);

                Vorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder

                Werkzeuge an Werkzeugmaschinen der Nummer 8466,

                einschließlich solcher mit optischer

                Ablesevorrichtung (z. B. optische Teilköpfe),

                ausgenommen jedoch rein optische Instrumente (z. B.

                Zentrierfernrohre, Fluchtfernrohre, Rechenmaschinen

                (Nr. 8470); Druckreduzierventile sowie andere Ventile

                und Armaturen (Nr. 8481);

            h - Scheinwerfer, wie sie für Fahrräder oder

                Kraftfahrzeuge verwendet werden (Nr. 8512); tragbare

                elektrische Leuchten der Nummer 8513;

                kinematographische Tonaufnahme-, Tonwiedergabe- und

                Tonkopiergeräte (Nrn. 8519 und 8520); Tonköpfe (Nr.

                8522); Einzelbild-Videoaufnahmeapparate

                (Still-Video-Kameras) und andere Videokamerarecorder

                (Nr. 8525); Radargeräte, Funknavigationsgeräte und

                Funkfernsteuergeräte (Nr. 8526); innenverspiegelte

                Scheinwerferlampen der Nummer 8539;

            i - Scheinwerfer der Nummer 9405;

            k - Waren des Kapitels 95;

            l - Hohlmaße, die nach stofflicher Beschaffenheit

                einzureihen sind;

            m - Spulen, Rollen oder ähnliche Materialträger (nach

                stofflicher Beschaffenheit einzureihen, z. B.

                Nr. 3923 oder Abschn. XV).

        2 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

            Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör von Maschinen,

            Apparaten, Instrumenten oder Waren dieses Kapitels nach

            folgenden Regeln einzureihen:

            a - Teile und Zubehör, die selbst Waren einer der Nummern

                dieses Kapitels oder der Kapitel 84, 85 und 91

                (ausgenommen der Nrn. 8485, 8548 und 9033)

                darstellen, gehören in diese Nummern, gleichgültig,

                für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder

                Instrumente die Teile bestimmt sind;

            b - andere Teile und anderes Zubehör werden, wenn sie

                ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte

                Maschine, ein bestimmtes Instrument oder einen

                bestimmten Apparat oder für mehrere Maschinen,

                Apparate oder Instrumente der gleichen Nummer

                (einschließlich Maschinen, Instrumente und Apparate

                der Nrn. 9010, 9013 oder 9031), geeignet sind, in die

                Nummer dieser Maschinen, Instrumente oder Apparate

                eingereiht;

            c - andere Teile und anderes Zubehör sind in die

                Nummer 9033 einzureihen.

        3 - Die Bestimmungen der Anmerkung 4 zum Abschnitt XVI gelten

            sinngemäß auch für dieses Kapitel.

        4 - Nicht in die Nummer 9005 gehören Zielfernrohre für

            Waffen, Periskope und Unterseeboote oder Panzerkampfwagen

            oder Fernrohre für Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente

            oder Apparate dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI;

            solche Fernrohre und Periskope sind in die Nummer 9013

            einzureihen.

        5 - Optische Instrumente, Vorrichtungen oder Maschinen zum

            Messen oder Kontrollieren, für die sowohl die Nummer 9013

            als auch die Nummer 9031 in Betracht käme, gehören in die

            Nummer 9031.

        6 - In die Nummer 9032 gehören nur:

            a - Instrumente und Apparate zum selbsttätigen Regeln

                der Durchflußmenge, der Standhöhe, des Druckes oder

                anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder

                Gasen oder zur selbsttätigen Kontrolle der

                Temperatur, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer

                elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu

                regelnden Größe ändert; und

            b - selbsttätige Regler für elektrische Größen sowie

                Instrumente oder Apparate zum selbsttätigen Regeln

                nichtelektrischer Größen, wenn deren Arbeitsweise auf

                einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit

                der zu regelnden Größe ändert.

9001  --  Optische Fasern, optische Faserbündel und optische

          Faserkabel, auch mit Anschlußstücken versehen oder

          elektrische Leiter enthaltend; Schalter für optische

          Fasern sowie Spleißverbinder und andere Anschlußstücke

          für optische Fasern; Folien und Platten aus

          polarisierenden Stoffen Linsen (einschließlich

          Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische

          Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefaßt,

          ausgenommen nicht optisch bearbeitete Elemente aus

          Glas:

     (10) - Optische Fasern, optische Faserbündel und optische

            Faserkabel, auch mit Anschlußstücken versehen oder

            elektrische Leiter enthaltend; Schalter für optische

            Fasern sowie Spleißverbinder und andere Anschlußstücke

            für optische Fasern:

      11  - - optische Fasern

      12  - - Lichtleitkabel aus einzeln ummantelten optischen

              Fasern

      13  - - andere optische Faserkabel und optische Faserbündel

      14  - - Schalter für optische Fasern sowie Spleißverbinder

              und andere Anschlußstücke für optische Fasern

      20  - Folien und Platten aus polarisierenden Stoffen

      30  - Kontaktlinsen

      40  - Brillengläser aus Glas

      50  - Brillengläser aus anderen Stoffen

      90  - andere

9002  --  Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus

          Stoffen aller Art, gefaßt, für Instrumente oder Apparate,

          ausgenommen nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas:

          - Objektive:

      11  - - für Kameras, Projektoren oder für photographische oder

              kinematographische Vergrößerungs- oder

              Verkleinerungsapparate

      19  - - sonstige

      20  - Filter

      90  - andere

9003  --  Fassungen für Brillen, Schutzbrillen oder ähnliche Waren;

          Teile davon:

          - Fassungen:

      11  - - aus Kunststoffen

      19  - - aus anderen Stoffen

      90  - Teile

9004  --  Brillen, Schutzbrillen und ähnliche Waren, zur Korrektur

          und zum Schutz der Augen oder für andere Zwecke:

      10  - Sonnenbrillen

      90  - andere

9005  --  Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische

          Teleskope und Gestelle dafür; andere astronomische

          Instrumente und Gestelle dafür, ausgenommen jedoch

          Instrumente, Apparate und Geräte für die Radioastronomie:

      10  - binokulare Ferngläser

      80  - andere Instrumente:

      90  - Teile und Zubehör (einschließlich Gestelle)

9006  --  Photographische (andere als kinematographische)

          Aufnahmeapparate; photographische Blitzlichtgeräte und

          Photoblitzlichtlampen, andere als Entladungslampen der

          Nummer 8539:

      10  - Aufnahmeapparate, wie sie für die Herstellung von

            Druckplatten oder Druckzylindern verwendet werden

      20  - Aufnahmeapparate, wie sie für die Aufnahme von Dokumenten

            auf Mikrofilm, Mikrofiche oder anderen Mikroträgern

            verwendet werden

      30  - Aufnahmeapparate, für die Unterwasser oder

            Luftbildphotographie oder für die medizinische oder

            chirurgische Untersuchung innerer Organe oder für

            gerichtsmedizinische oder kriminaltechnische

            Laboratorien besonders gebaut

      40  - Sofortbildkameras

          - andere Aufnahmeapparate:

      51  - - Spiegelreflexkameras für Rollfilme mit einer Breite von

              35 mm oder weniger

      52  - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von weniger als

              35 mm

      53  - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von 35 mm

      59  - - sonstige

          - photographische Blitzlichtgeräte und

            Photoblitzlichtlampen:

      61  - - Elektronenblitzgeräte

      62  - - Blitzlichtlampen, Blitzwürfel und dergleichen

      69  - - sonstige

          - Teile und Zubehör:

      91  - - für photographische Aufnahmeapparate

      99  - - sonstige

9007  --  Kinematographische Aufnahmeapparate und Projektoren, auch

          mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten:

          - Aufnahmeapparate:

      11  - - für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm oder

              für Doppel-8 mm-Filme

      19  - - sonstige

      20  - Projektoren

      91  - - für Aufnahmeapparate

      92  - - für Projektoren

9008  --  Stehbildprojektoren; photographische (andere als

          kinematographische) Vergrößerungs- und

          Verkleinerungsapparate:

      10  - Projektoren für Diapositive

      20  - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder andere

            Mikroträger, auch für die Herstellung von Kopien geeignet

      30  - andere Stehbildprojektoren

      40  - photographische (andere als kinematographische)

            Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate

      90  - Teile und Zubehör

9009  --  Photokopierapparate mit optischem System oder für das

          Kontaktverfahren sowie Thermokopiergeräte:

          - elektrostatische Photokopiergeräte

      11  - - mit direkter Wiedergabe des Originalbildes arbeitend

              (direktes Verfahren)

      12  - - mit Wiedergabe des Originalbildes über einen

              Zwischenträger arbeitend (indirektes Verfahren)

          - andere Photokopiergeräte:

      21  - - mit optischem System

      22  - - für das Kontaktverfahren

      30  - Thermokopiergeräte

      90  - Teile und Zubehör

9010  --  Apparate und Ausrüstungen für photographische oder

          kinematographische Laboratorien (einschließlich Apparate

          für die Projektion oder das Aufbringen von Schaltbildern

          auf sensibilisierte Halbleitermaterialien), in diesem

          Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

          Negativbetrachter; Projektionsschirme und

          Projektionswände:

      10  - Apparate und Ausrüstungen für die selbsttätige

            Entwicklung von photographischen oder Kinematographischen

            Filmen oder von photographischem Papier in Rollen sowie

            Apparate und Ausrüstungen, die automatisch von

            entwickelten Filmen Abzüge auf photographischem Papier in

            Rollen herstellen

     (40) - Apparate für die Projektion oder das Aufbringen von

            Schaltbildern auf sensibilisierte

            Halbleitermaterialien:

      41  - - Apparate zum direkten Aufbringen von Schaltbildern

              auf Scheiben (Wafers)

      42  - - Apparate zur schrittweisen Projektion von

              Schaltbildern

      49  - - andere

      50  - andere Apparate und Ausrüstungen für photographische

            oder kinematographische Laboratorien; Negativbetrachter

      60  - Projektionsschirme und Projektionswände

      90  - Teile und Zubehör

9011  --  Optische Mikroskope, einschließlich Solche für die

          Mikrophotographie, Mikrokinematographie oder

          Mikroprojektion:

      10  - Stereomikroskope

      20  - andere Mikroskope, für die Mikrophotographie,

            Mikrokinematographie oder Mikroprojektion

      80  - andere Mikroskope

      90  - Teile und Zubehör

9012  --  Andere als optische Mikroskope; Diffraktographen:

      10  - andere als optische Mikroskope; Diffraktographen

      90  - Teile und Zubehör

9013  --  Flüssigkristallanzeigen, die keine in anderen Nummern

          genauer erfaßten Waren darstellen; Vorrichtungen zur

          Erzeugung von Laserstrahlen, ausgenommen Laserdioden;

          andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, in diesem

          Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

      10  - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre als Teile

            für Maschinen, Instrumente

      20  - Vorrichtungen zur Erzeugung von Laserstrahlen,

            ausgenommen Laserdioden

      80  - andere Geräte, Apparate und Instrumente

      90  - Teile und Zubehör

9014  --  Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere

          Navigationsinstrumente und -apparate:

      10  - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse

      20  - Instrumente und Apparate für die Luft- oder

            Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)

      80  - andere Instrumente und Apparate

      90  - Teile und Zubehör

9015  --  Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie,

          Topographie, Feld- und Höhenvermessung, Photogrammetrie,

          Hydrographie, Ozeanographie, Hydrologie, Meteorologie oder

          Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser:

      10  - Entfernungsmesser

      20  - Theodolite und Tachymeter

      30  - Nivellierinstrumente

      40  - Instrumente und Geräte für die Photogrammetrie

      80  - andere Instrumente, Apparate und Geräte

      90  - Teile und Zubehör

9016  00  Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 Milligramm oder

          weniger, auch mit Gewichten

9017  --  Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente (z. B.

          Zeichenmaschinen, Pantographen, Winkelmesser, Reißzeuge,

          Rechenschieber und Rechenscheiben); Instrumente für die

          Längenmessung mit der Hand (z. B. Maßstäbe und Maßbänder,

          Mikrometer und Schiebelehren und andere Lehren), in diesem

          Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

      10  - Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische

      20  - andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente

      30  - Mikrometer, Schiebelehren und andere Lehren

      80  - andere Instrumente

      90  - Teile und Zubehör

9018  --  Instrumente, Apparate und Geräte, für medizinische,

          chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

          Verwendung, einschließlich Szintigraphen und andere

          elektromedizinische Apparate sowie Apparate zur Prüfung des

          Sehvermögens:

          - Elektro-Diagnoseapparate (einschließlich der Apparate zur

            funktionellen Prüfung oder zur Kontrolle der

            physiologischen Parameter):

      11  - - Elektrokardiographen

      12  - - Ultraschalldiagnoseapparate

      13  - - Magnetresonanzapparate

      14  - - Apparate für die Szintigraphie

      19  - - sonstige

      20  - Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte

          - Injektionsspritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und

            dergleichen:

      31  - - Spritzen, auch mit Nadeln

      32  - - Hohlnadeln aus Metall und chirurgische Nähnadeln

      39  - - sonstige

          - andere Instrumente, Apparate und Geräte für

            zahnmedizinische Zwecke:

      41  - - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderer zahnmedizinischer

              Ausrüstung auf einem gemeinsamen Sockel

      49  - - sonstige

      50  - andere Instrumente, Apparate und Geräte für die

            Augenheilkunde

      90  - andere Instrumente, Apparate und Geräte

9019  --  Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

          Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für

          Psychotechnik, Ozontherapie, Sauerstofftherapie,

          Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere

          Apparate und Geräte für die Atmungstherapie:

      10  - Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

            Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für die

            Psychotechnik

      20  - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie,

            Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere

            Apparate und Geräte für die Atmungstherapie

9020  00  Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

          Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

          auswechselbare Filter aufweisen

9021  --  Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich

          Krücken, medizinisch-chirurgische Gürtel und Bänder;

          Schienen und andere Vorrichtungen zur Behandlung von

          Knochenbrüchen; künstliche Körperteile; Schwerhörigengeräte

          und andere Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung von

          Funktionsschäden oder Gebrechen in der Hand oder am Körper

          getragen oder in diesen eingepflanzt werden:

          - künstliche Gelenke und andere Apparate und Vorrichtungen

            für die Orthopädie oder Behandlung von Knochenbrüchen:

      11  - - künstliche Gelenke

      19  - - sonstige

          - künstliche Zähne und Zahnprothesen:

      21  - - künstliche Zähne

      29  - - sonstige

      30  - andere künstliche Körperteile

      40   - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör

      50   - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör

      90   - andere

9022  --  Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-, Beta- oder

          Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische,

          chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

          Zwecke, einschließlich der Apparate für die

          Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie,

          Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zur Erzeugung von

          Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Steuerpulte und

          Bedienungstische, Bildschirme, Tische, Sessel und

          dergleichen, für die Untersuchung und Behandlung:

          - Röntgenapparate, auch für medizinische, chirurgische,

            zahnmedizinische oder veterinärmedizinische Verwendung,

            einschließlich Apparate für die Röntgenphotographie oder

            die Strahlentherapie:

      12  - - Apparate für die Computertomographie

      13  - - andere, für zahnmedizinische Zwecke

      14  - - andere, für medizinische, chirurgische oder

              veterinärmedizinische Zwecke

      19  - - für andere Zwecke

          - Apparate, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden,

            auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder

            veterinärmedizinische Zwecke, einschließlich Apparate für

            die Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie:

      21  - - für medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

              veterinärmedizinische Zwecke

      29  - - für andere Zwecke

      30  - Röntgenröhren

      90  - andere, einschließlich Teile und Zubehör

9023  00  Instrumente, Apparate und Modelle für Vorführzwecke (z. B.

          in Schulen oder Ausstellungen), für andere Zwecke nicht

          verwendbar

9024  --  Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte,

          Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer

          mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. Metallen,

          Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen):

      10  - Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen

      80  - - andere Maschinen, Apparate und Geräte

      90  - Teile und Zubehör

9025  --  Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und ähnliche

          schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer,

          Hygrometer und Psychrometer, auch mit

          Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert:

          - Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen

            Instrumenten kombiniert:

      11  - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar

      19  - - sonstige

      80  - andere Instrumente

      90  - Teile und Zubehör

9026  --  Instrumente und Apparate zum Messen oder Kontrollieren von

          Durchfluß, Standhöhe, Druck oder von anderen veränderlichen

          Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B.

          Durchflußmengenmesser, Standanzeiger, Manometer und

          Wärmemengenmesser), ausgenommen Instrumente und Apparate

          der Nummer 9014, 9015, 9028 oder 9032:

      10  - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß oder

            Standhöhe von Flüssigkeiten

      20  - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes

      80  - andere Instrumente oder Apparate

      90  - Teile und Zubehör

9027  --  Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder

          chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer,

          Spektrometer und Gas- oder Rauchanalysenapparate);

          Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen der

          Viskosität, Porosität, Dehnung, Oberflächenspannung oder

          dergleichen; Instrumente und Apparate für kalorimetrische,

          akustische oder photometrische Messungen (einschließlich

          Belichtungsmesser); Mikrotome:

      10  - Gas- oder Rauchanalysenapparate

      20  - Chromatographen und Elektrophoreseinstrumente

      30  - Spektrometer, Spektrophotometer und Spektrographen, die

            optische Strahlungen (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares

            Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden

      40  - Belichtungsmesser

      50  - andere Instrumente und Apparate, die optische Strahlungen

            (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares Licht,

            Infrarotstrahlen) verwenden

      80  - andere Instrumente und Apparate

      90  - Mikrotome; Teile und Zubehör

9028  --  Verbrauchs- oder Produktionszähler für Gas, Flüssigkeiten

          und Elektrizität, einschließlich derartiger Prüf- und

          Eichzähler für diese Geräte:

      10  - Gaszähler

      20  - Flüssigkeitszähler

      30  - Elektrizitätszähler

      90  - Teile und Zubehör

9029  --  andere Zähler (Tourenzähler, Produktionszähler,

          Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und

          dergleichen); Tachometer und andere

          Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Nummer 9014

          oder 9015; Stroboskope:

      10  - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,

            Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen

      20  - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope

      90  - Teile und Zubehör

9030  --  Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und andere

          Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder

          Kontrollieren elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der

          Nummer 9028; Instrumente und Apparate zum Messen oder zum

          Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, kosmischen

          oder anderen ionisierenden Strahlen:

      10  - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum Nachweis von

            ionisierenden Strahlen

      20  - Kathodenstrahloszilloskope und

            Kathodenstrahloszillographen

          - andere Instrumente und Apparate zum Messen oder

            Kontrollieren der Spannung, der Stromstärke, des

            Widerstandes oder der Leistung, ohne

            Registriervorrichtung:

      31  - - Multipeler

      39  - - sonstige

      40  - andere Instrumente und Apparate, besonders für die

            Fernmeldetechnik gebaut (z. B. Nebensprechmesser,

            Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und

            Geräuschspannungsmesser)

     (80) - andere Instrumente und Apparate:

      82  - - zum Messen oder Kontrollieren von Scheiben aus

              Halbleitermaterialien (Wafers) oder von

              Halbleiterelementen

      83  - - sonstige, mit Registriervorrichtung

      89  - - sonstige

      90  - Teile und Zubehör

9031  --  Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder

          Kontrollieren, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen; Profilprojektoren:

      10  - Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile

      20  - Prüfstände

      30  - Profilprojektoren

     (40) - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte:

      41  - - zum Kontrollieren von Scheiben aus

              Halbleitermaterialien (Wafers) oder von

              Halbleiterelementen oder zum Kontrollieren von bei

              der Herstellung von Halbleiterelementen verwendeten

              Photomasken oder deren Vergrößerungen (Reticles)

      49  - - sonstige

      80  - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen

      90  - Teile und Zubehör

9032  --  Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln

          oder Kontrollieren:

      10  - Thermostate

      20  - Druckregel- und -Kontrollapparate

          - andere Instrumente, Apparate und Geräte:

      81  - - hydraulische oder pneumatische

      89  - - sonstige

      90  - Teile und Zubehör

9033  00  Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten, Geräten und

          Instrumenten des Kapitels 90, in diesem Kapitel anderweitig

          weder genannt noch inbegriffen

                              Kapitel 91

                            Uhrmacherwaren

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Uhrgläser oder Uhrgewichte (nach ihrer stofflichen

                Beschaffenheit einzureihen);

            b - Uhrketten (Nr. 7113 bzw. 7117);

            c - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV aus unedlen Metallen

                (Abschn. XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen

                (Kap. 39) oder aus Edelmetallen oder aus

                Edelmetallplattierungen (im allgemeinen Nr. 7115);

                Uhrfedern sind jedoch als Uhrenteile einzureihen

                (Nr. 9114);

            d - Kugeln für Kugellager (Nr. 7326 bzw. 8482);

            e - Waren der Nummer 8412, die so konstruiert sind, daß

                sie ohne Hemmung funktionieren;

            f - Kugellager (Nr. 8482);

            g - Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder

                mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder deren

                Teilen zusammengesetzt, die erkennbar ausschließlich

                oder hauptsächliche für solche Uhrwerke bestimmt sind

                (Kap. 85).

        2 - Die Nummer 9101 umfaßt lediglich Uhren mit ganz aus

            Edelmetall oder Edelmetallplattierungen bestehenden

            Gehäusen oder mit derartigen Gehäusen, die mit Natur-

            oder Zuchtperlen, Edel- oder Halbedelsteinen

            (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der

            Nummern 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäusen

            aus unedlem Metall mit darin eingelegtem Edelmetall

            gehören in die Nummer 9102.

        3 - Kleinuhrwerke im Sinne dieses Kapitels sind Uhrwerke, die

            als Gangregler eine Unruh mit Spiralfeder, einen

            Quarzkristall oder ein anderes für die Zeitteilung

            geeignetes System aufweisen und mit einer Anzeige oder

            einer Einrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige

            ausgestattet sind. Die Dicke dieser Kleinuhrwerke darf

            nicht mehr als 12 mm und deren Breite, Länge oder

            Durchmesser nicht mehr als 50 mm betragen.

        4 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 bleiben

            Werke und Teile, die sowohl für Uhren als auch für andere

            Zwecke, insbesondere für Meß- oder Präzisionsinstrumente

            geeignet sind, in diesem Kapitel.

9101  --  Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

          (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit einem

          Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung:

     (10) - Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit

            Stoppeinrichtung:

      11  - - nur mit mechanischer Anzeige

      12  - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

          - andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

      19  - - sonstige

      21  - - mit Automatikaufzug

      29  - - sonstige

          - andere Uhren:

      91  - - elektrisch betrieben

      99  - - sonstige

9102  --  Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

          (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen

          solche der Nummer 9101:

     (10) - Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit

            Stoppeinrichtung:

      11  - - nur mit mechanischer Anzeige

      12  - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

      19  - - sonstige

          - andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

      21  - - mit Automatikaufzug

      29  - - sonstige

          - andere Uhren:

      91  - - elektrisch betrieben

      99  - - sonstige

9103  --  Uhren mit Kleinuhrwerk, ausgenommen solche der

          Nummern 9101, 9102 und 9104:

      10  - elektrisch betrieben

      90  - andere

9104  00  Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für Land-, Luft-,

          Raum- oder Wasserfahrzeuge

9105  --  Andere Uhren mit anderen als Kleinuhrwerken:

          - Wecker:

      11  - - elektrisch betrieben

      19  - - sonstige

          - Wanduhren:

      21  - - elektrisch betrieben

      29  - - sonstige

          - andere:

      91  - - elektrisch betrieben

      99  - - sonstige

9106  --  Zeitkontrollapparate und Zeitmesser mit Uhrwerk oder

          Synchronmotor (z. B. Zeitkontrolluhren, Zeit- und

          Datumstempeluhren):

      10  - Zeitkontrolluhren, Zeit- und Datumstempeluhren

      20  - Parkuhren

      90  - andere

9107  00  Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder

          Synchronmotor

9108  --  Kleinuhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

     (10) - elektrisch betrieben:

      11  - - nur mit mechanischer Anzeige oder einer Einrichtung zur

              Aufnahme einer mechanischen Anzeige

      12  - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

      19  - - sonstige

      20  - mit Automatikaufzug

          - andere:

      91  - - mit einer größten Abmessung von 33,8 mm oder weniger

      99  - - sonstige

9109  --  Andere Uhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

     (10) - elektrisch betrieben:

      11  - - für Wecker

      19  - - sonstige

      90  - andere

9110  --  Vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder teilweise

          zusammengebaut (Bausätze); nicht vollständig

          zusammengebaute Uhrwerke; Uhrwerkrohlinge:

          - Kleinuhrwerke:

      11  - - vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder

              teilweise zusammengebaut (Bausätze)

      12  - - nicht vollständig zusammengebaute Uhrwerke

      19  - - Uhrwerkrohlinge

      90  - andere

9111  --  Gehäuse für Uhren der Nummer 9101 oder 9102, und Teile

          davon:

      10  - Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

      20  - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder

            versilbert

      80  - andere Gehäuse

      90  - Teile

9112  --  Gehäuse für andere Uhren und ähnliche Gehäuse für andere

          Waren dieses Kapitels; Teile davon:

      10  - Metallgehäuse

      80  - andere Gehäuse

      90  - Teile

9113  --  Uhrarmbänder und Teile davon:

      10  - aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

      20  - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert

      90  - andere

9114  --  Andere Uhrenteile:

      10  - Federn, einschließlich Unruhfedern

      20  - Lagersteine

      30  - Zifferblätter

      40  - Platinen und Brücken

      90  - andere

                              Kapitel 92

             Musikinstrumente; Teile und Zubehör davon

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

                Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

                Kunststoffen (Kap. 39);

            b - Mikrophone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer,

                Schalter, Stroboskope oder andere als Zubehör

                dienende Instrumente, Apparate oder Ausrüstungsteile

                des Kapitels 85 oder 90, die mit Waren dieses

                Kapitels verwendet werden, jedoch nicht in diese

                Waren oder mit diesen Waren in einem gemeinsamen

                Gehäuse eingebaut sind;

            c - Instrumente und Geräte mit Spielzeugcharakter

                (Nr. 9503);

            d - Pinsel, Bürsten und andere Bürstenbinderwaren zum

                Reinigen von Musikinstrumenten (Nr. 9603);

            e - Instrumente und Geräte mit dem Charakter von

                Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder

                9706).

        2 - Bogen, Schlegel und ähnliche Waren, die zum Spielen von

            Musikinstrumenten der Nummer 9202 oder 9206 verwendet

            werden, sind in die Nummer der zugehörigen Instrumente

            einzureihen, wenn sie zusammen mit diesen Instrumenten

            zur Abfertigung gestellt werden und auch in der Anzahl

            diesen Instrumenten entsprechen.

            Karten, Scheiben und Walzen der Nummer 9209 gehören auch

            dann in diese Nummer, wenn sie zusammen mit einem

            dazugehörigen Instrument oder Gerät zur Anfertigung

            gestellt werden.

9201  --  Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos

          und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur:

      10  - Pianinos

      20  - Flügel

      90  - andere

9202  --  Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und

          Harfen):

      10  - Streichinstrumente (Bogeninstrumente)

      90  - andere

9203  00  Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien und ähnliche

          Instrumente mit Klaviatur und freischwingenden Metallzungen

9204  --  Akkordeons und ähnliche Instrumente; Mundharmonikas:

      10  - Akkordeons und ähnliche Instrumente

      20  - Mundharmonikas

9205  --  Andere Blasinstrumente (z. B. Klarinetten, Trompeten und

          Dudelsäcke,:

      10  - Blechblasinstrumente

      90  - andere

9206  00  Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylophone, Becken,

          Kastagnetten und Rumbakugeln)

9207  --  Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird

          oder elektrisch verstärkt werden muß (z. B. Orgeln,

          Gitarren und Akkordeons):

      10  - Tasteninstrumente, ausgenommen Akkordeons

      90  - andere

9208  --  Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, mechanische singende

          Vögel, singende Sägen und andere Musikinstrumente, in

          anderen Nummern dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen

          aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere

          Mundblasinstrumente für Signalzwecke:

      10  - Spieldosen

      90  - andere

9209  --  Teile (z. B. Musikwerke für Spieldosen) und Zubehör (z. B.

          Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Instrumente)

          von Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und

          Stimmpfeifen aller Art:

      10  - Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen

      20  - Mechaniken für Spieldosen

      30  - Saiten für Musikinstrumente

          - andere:

      91  - - Teile und Zubehör von Klavieren

      92  - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9202

      93  - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9203

      94  - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9207

      99  - - sonstige

                             Abschnitt XIX

              Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon

                              Kapitel 93

              Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder,

                Leuchtraketen, Hagelraketen und andere Waren des

                Kapitels 36;

            b - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

                Metallen (Abschn. XV), und gleichartige Teile aus

                Kunststoffen (Kap. 39);

            c - Panzerkampfwagen und gepanzerte Kampffahrzeuge, auch

                mit Bewaffnung (Nr. 8710);

            d - Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für

                Waffen, mit Ausnahme solcher, die auf Waffen montiert

                sind oder zusammen mit den Waffen, für die sie

                bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden

                (Kap. 90);

            e - Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport,

                stumpfe Waffen für den Fechtsport und Waffen mit dem

                Charakter von Spielzeug (Kap. 95);

            f - Waffen und Munition mit dem Charakter von

                Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder

                9706).

        2 - Als Teile der Nummer 9306 gelten nicht Funk- oder

            Radargeräte der Nummer 8526.

9301  00  Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen sowie Waffen

          der Nummer 9307

9302  00  Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Nummer 9303

          oder 9304

9303  --  Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen, deren

          Wirkungsweise auf der Zündung einer Treibladung beruht

          (z. B. Sportgewehre und Sportflinten, Vorderlader,

          Leuchtpistolen und andere Vorrichtungen, die nur

          Leuchtsignale abfeuern, Schreckschußpistolen und -revolver,

          Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

          Fangleinen):

      10  - Vorderlader

      20  - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre, einschließlich

            der kombinierten Gewehre mit mindestens einem glatten

            Lauf

      30  - andere Sport- und Jagdgewehre

      90  - andere

9304  00  Andere Waffen (z. B. Gewehre und Pistolen, die mit Feder-,

          Luft- oder Gasdruck arbeiten, Schlagstöcke), ausgenommen

          solche der Nummer 9307

9305  --  Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301 bis 9304:

      10  - von Revolvern oder Pistolen

          - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

      21  - - glatte Läufe

      29  - - sonstige

      90  - andere

9306  --  Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und ähnliche

          Kriegsmunition und Teile davon; Patronen und andere

          Munition und Geschosse sowie deren Teile, einschließlich

          Schrot und Patronenpfropfen:

      10  - Patronen und Teile davon für Bolzensetzwerkzeuge oder

            ähnliche Werkzeuge oder für Viehschlachtapparate

          - Schrotpatronen und Teile davon; Geschosse für

            Luftdruckwaffen:

      21  - - Patronen

      29  - - andere

      30  - andere Patronen und Teile davon

      90  - andere

9307  00  Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche Waffen sowie

          deren Teile und Scheiden für diese Waren

Abschnitt römisch zwanzig

Verschiedene Waren

Kapitel 94

Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettwaren, Matratzen, Betteinsätze, Polster und ähnliche Waren mit Füllungen;

Beleuchtungskörper, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren; vorgefertigte

Gebäude

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - mit Luft oder Wasser füllbare Matratzen, Polster oder

                Kissen der Kapitel 39, 40 oder 63;

            b - Spiegel, die auf den Boden gestellt werden, z. B.

                schwenkbare Ankleidespiegel (Nr. 7009);

            c - Waren des Kapitels 71;

            d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

                Metallen (Abschn. XV), oder ähnliche Teile aus

                Kunststoffen (Kap. 39) sowie Panzerschränke

                (Nr. 8303);

            e - Möbel, die als Teile von Kühl- oder

                Tiefkühleinrichtungen der Nummer 8418 besonders

                gebaut sind; Möbel, die für die Aufnahme von

                Nähmaschinen besonders gebaut sind (Nr. 8452);

            f - Beleuchtungskörper des Kapitels 85;

            g - Möbel, die als Teile von Apparaten und Geräten der

                Nummer 8518 (Nr. 8518), der Nummern 8519 bis 8521

                (Nr. 8522) oder der Nummern 8525 bis 8528 (Nr. 8529)

                besonders gestaltet sind;

            h - Waren der Nummer 8714;

            i - zahnärztliche Behandlungsstühle, die mit

                zahnmedizinischen Apparaten oder Geräten der

                Nummer 9018 ausgestattet sind, sowie Speibecken für

                zahnärztliche Ordinationsräume (Nr. 9018);

            k - Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für

                Uhren);

            l - Möbel und Beleuchtungskörper mit Spielzeugcharakter

                (Nr. 9503), Billardtische und andere für Spielzwecke

                besonders gebaute Möbel (Nr. 9504), Möbel für

                Zauberkunststücke, ferner Dekorationen (ausgenommen

                elektrische Girlanden) wie Lampions und dergleichen

                (Nr. 9505).

        2 - Waren (ausgenommen Teile), die in den Nummern 9401 bis

            9403 angeführt sind, gehören nur dann in diese Nummern,

            wenn sie für das Aufstellen auf dem Boden gebaut sind.

            Diese Bestimmung gilt aber nicht für die folgenden Waren,

            die in die vorstehend genannten Nummern auch dann

            einzureihen sind, wenn sie zum Aufhängen, zum Befestigen

            an der Wand oder zum Aufeinanderstellen gebaut sind:

            a - Schränke, Büchergestelle, Regale und Möbel aus

                zusammengehörenden Einzelstücken;

            b - Sitze und Bettgestelle.

        3 - a - In den Nummern 9401 bis 9403 gelten Platten aus Glas

                (einschließlich Spiegel), Marmor oder anderen Steinen

                oder aus anderen Stoffen des Kapitels 68 oder 69,

                auch zu Formen zugeschnitten, aber ohne Verbindung

                mit anderen Teilen, nicht als Teile, sofern sie

                gesondert zur Abfertigung gestellt werden;

            b - Waren der Nummer 9404, die gesondert zur Abfertigung

                gestellt werden, sind nicht als Teile von Waren der

                Nummer 9401 bis 9403 einzureihen.

        4 - Als vorgefertigte Gebäude der Nummer 9406 gelten sowohl

            in der Fabrik fertiggestellte als auch in Einzelteilen

            vorliegende Gebäude, wenn diese Teile gemeinsam zur

            Abfertigung gestellt und am Aufstellungsort

            zusammengebaut werden, z. B. Wohnhäuser,

            Arbeitsunterkünfte, Werkstätten, Büros, Schulen,

            Geschäfte, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.

9401  --  Sitzmöbel (ausgenommen Waren der Nr. 9402), einschließlich

          solcher, die in Liegemöbel umgewandelt werden können, und

          Teile davon:

      10  - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet werden

      20  - Sitze, wie sie in Kraftfahrzeugen verwendet werden

      30  - Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe

      40  - Sitzmöbel, die in Betten umgewandelt werden können,

            ausgenommen Gartenmöbel oder Campingeinrichtungen

      50  - Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen

            Stoffen

          - andere Sitzmöbel, mit Holzgestell:

      61  - - gepolstert

      69  - - sonstige

          - andere Sitzmöbel, mit Metallgestell:

      71  - - gepolstert

      79  - - sonstige

      80  - andere Sitzmöbel

      90  - Teile

9402  --  Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

          veterinärmedizinische Möbel (z. B. Operationstische,

          Untersuchungstische und Spitalsbetten mit mechanischen

          Vorrichtungen, zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für

          Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl Schwenk- als

          auch Kipp- und Hebevorrichtungen besitzen; Teile dieser

          Waren:

      10  - zahnärztliche Behandlungsstühle, Stühle für Friseursalons

            und ähnliche Stühle; Teile davon

      90  - andere

9403  --  Andere Möbel und Teile davon:

      10  - Metallmöbel, wie sie in Büros verwendet werden

      20  - andere Metallmöbel

      30  - Holzmöbel, wie sie in Büros verwendet werden

      40  - Holzmöbel, wie sie in Küchen verwendet werden

      50  - Holzmöbel, wie sie in Schlafräumen verwendet werden

      60  - andere Holzmöbel

      70  - Kunststoffmöbel

      80  - Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr,

            Korbweide, Bambus oder ähnlichen Stoffen

      90  - Teile

9404  --  Betteinsätze; Bettwaren und ähnliche Waren (z. B.

          Matratzen, Steppdecken, Tuchenten, Polster, Sitzkissen),

          mit Federkernen oder gepolstert oder mit Füllungen aus

          Stoffen aller Art, einschließlich Zellkautschuk oder

          Zellkunststoff, auch überzogen:

      10  - Betteinsätze

          - Matratzen:

      21  - - aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen

      29  - - aus anderen Stoffen

      30  - Schlafsäcke

      90  - andere

9405  --  Beleuchtungskörper, einschließlich Scheinwerfer und Teile

          davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

          Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren, mit

          fest montierter Lichtquelle, sowie anderweitig weder

          genannte noch inbegriffene Teile davon:

      10  - Luster und andere elektrische Decken- oder Wandleuchten,

            ausgenommen solche für öffentliche Plätze oder

            Verkehrswege

      20  - elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachtkästchen- oder

            Stehleuchten

      30  - Beleuchtungssätze, wie sie auf Weihnachtsbäumen verwendet

            werden

      40  - andere elektrische Beleuchtungskörper

      50  - nichtelektrische Beleuchtungskörper

      60  - beleuchtete Zeichen, Reklameleuchten, Leuchtschilder und

            ähnliche Waren

          - Teile:

      91  - - aus Glas

      92  - - aus Kunststoffen

      99  - - sonstige

9406  00  Vorgefertigte Gebäude

                              Kapitel 95

Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon

                              und Zubehör

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Christbaumkerzen (Nr. 3406);

            b - Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Waren der

                Nummer 3604;

            c - Garne, Monofile, Schnüre oder Därme und dergleichen,

                für den Fischfang, auch abgepaßt, jedoch nicht fertig

                zusammengefügte Angelleinen (Kap. 39, Nr. 4206 oder

                Abschn. XI);

            d - Taschen für Sportartikel oder andere Behältnisse der

                Nummer 4202, 4303 oder 4304;

            e - Sportbekleidung oder Maskenkostüme, aus

                Spinnstofferzeugnissen (Kap. 61 oder 62);

            f - Fahnen oder Wimpeln, aus Spinnstofferzeugnissen,

                Segel für Boote, Segelbretter und Landfahrzeuge

                (Kap. 63);

            g - Sportschuhe (ausgenommen Schuhe mit fest angebrachten

                Schlittschuhen oder Rollschuhen) des Kapitels 64 und

                Kopfbedeckungen für Sportzwecke des Kapitels 65;

            h - Spazierstöcke, Peitschen, Reitgerten und dergleichen

                (Nr. 6602), sowie Teile davon (Nr. 6603);

            i - Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes

                Spielzeug, der Nummer 7018;

            k - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

                Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

                Kunststoffen (Kap. 39);

            l - Glocken, Klingeln, Gongs und dergleichen der

                Nummer 8306;

            m - Pumpen für Flüssigkeiten (Nr. 8413), Apparate zum

                Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen

                (Nr. 8421), Elektromotoren (Nr. 8501), elektrische

                Transformatoren (Nr. 8504) oder Funkfernsteuergeräte

                (Nr. 8526);

            n - Sportfahrzeuge (ausgenommen Rennschlitten, Rodeln und

                dergleichen) des Abschnittes XVII;

            o - zweirädrige Fahrräder für Kinder (Nr. 8712);

            p - Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kap. 89), oder

                deren Antriebsmittel (Kap. 44, wenn sie aus Holz

                hergestellt sind);

            q - Schutzbrillen und dergleichen, für Sport und

                Freiluftspiele (Nr. 9004);

            r - Lockpfeifen und Signalpfeifen (Nr. 9208);

            s - Waffen und andere Waren des Kapitels 93;

            t - elektrische Girlanden aller Art (Nr. 9405);

            u - Saiten für Schläger, Zelte und Campingausrüstungen

                sowie Handschuhe (nach ihrer stofflichen

                Beschaffenheit einzureihen).

        2 - Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder

            geringfügige Zutaten aus Perlen, Edelsteinen,

            Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

            Steinen, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

            aufweisen.

        3 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

            Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör, die ausschließlich

            oder hauptsächlich dazu geeignet sind, mit Waren dieses

            Kapitels verwendet zu werden, wie diese Waren

            einzureihen.

9501  00  Spielfahrzeuge zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder

          geeignet (z. B. Dreiräder, Roller oder Tretautos);

          Puppenwagen

9502  --  Puppen, die ausschließlich menschliche Wesen darstellen:

      10  - Puppen, auch bekleidet

          - Teile und Zubehör:

      91  - - Bekleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe und

              Kopfbedeckungen

      99  - - sonstige

9503  --  Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu verkleinerte Modelle und

          ähnliche Modelle für Spiel oder Unterhaltung, auch mit

          Antrieb; Puzzles aller Art:

      10  - elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale

            und anderes Zubehör

      20  - maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, in Bausätzen, auch

            mit Antrieb, ausgenommen solche der Unternummer 9503 10

      30  - andere Bausätze und Baukastenspielzeuge

          - Tiere und Darstellungen nichtmenschlicher Geschöpfe, zum

            Spielen:

      41  - - Füllmaterial enthaltend

      49  - - sonstige

      50  - Musikspielzeug (Instrumente oder Apparate)

      60  - Puzzles

      70  - anderes Spielzeug, in Zusammenstellungen oder auf

            Verkaufskartons und dergleichen aufgemacht

      80  - anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor

      90  - andere

9504  --  Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch oder anders

          betriebene Spiele, Kegeltische, Billards, Spezialtische für

          Spielkasinos, sowie automatische Kegelbahnen und

          Bowlingbahnen:

      10  - Videospiele, für die Verwendung mit einem

            Fernsehempfangsgerät

      20  - Billardtische und deren Zubehör

      30  - andere Spiele, die durch Geld- oder Spielmarkeneinwurf in

            Gang gesetzt werden, ausgenommen Kegelbahnen und

            Bowlingbahnen

      40  - Spielkarten

      90  - andere

9505  --  Fest-, Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel,

          einschließlich Zauber- und Scherzartikel:

      10  - Weihnachtsartikel

      90  - andere

9506  --  Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik, Athletik,

          andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) und

          Freiluftspiele, nicht in anderen Nummern dieses Kapitels

          genannt oder inbegriffen; Schwimmbecken und

          Planschbecken:

          - Schi und andere Ausrüstungsgegenstände zum Schifahren,

            für den Wintersport:

      11  - - Schi

      12  - - Schibindungen

      19  - - sonstige

          - Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und andere

            Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport:

      21  - - Segelbretter

      29  - - sonstige

          - Golfschläger und andere Ausrüstungsgegenstände für den

            Golfsport:

      31  - - Golfschläger, vollständig

      32  - - Golfbälle

      39  - - sonstige

      40  - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis

          - Tennisschläger, Federballschläger oder ähnliche

            Schläger, auch nicht bespannt:

      51  - - Tennisschläger, auch nicht bespannt

      59  - - sonstige

          - Bälle, andere als Golfbälle und Tischtennisbälle:

      61  - - Tennisbälle

      62  - - aufblasbare Bälle

      69  - - sonstige

      70  - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Schuhe mit

            fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen

          - andere:

      91  - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik

              und Athletik

      99  - - sonstige

9507  --  Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte; kleine

          Fangnetze (Handnetze) aller Art; Lockgeräte (andere als

          solche der Nr. 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte:

      10  - Angelruten

      20  - Angelhaken, auch mit Vorfach

      30  - Angelrollen

      90  - andere

9508  00  Ringelspiele, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Anlagen

          für Jahrmärkte und Vergnügungsparks; Zirkusse, Tierschauen

          und Wanderbühnen

                               Kapitel 96

                           Verschiedene Waren

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Stifte für Kosmetik- oder Toilettezwecke (Kap. 33);

            b - Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Schirmen oder

                Spazierstöcken);

            c - Phantasieschmuck (Nr. 7117);

            d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

                der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

                Metallen (Abschn. XV, oder ähnliche Teile aus

                Kunststoffen (Kap. 39);

            e - Messerschmiedwaren oder andere Waren des Kapitels 82

                mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder

                Formstoffen; gesondert zur Abfertigung gestellte

                Griffe oder andere Teile solcher Waren gehören jedoch

                in die Nummer 9601 oder 9602;

            f - Waren des Kapitels 90, z. B. Brillenfassungen

                (Nr. 9003), Reißfedern (Nr. 9017), Bürsten oder

                Pinsel, wie sie speziell für zahnmedizinische,

                medizinische, chirurgische oder veterinärmedizinische

                Zwecke verwendet werden (Nr. 9018);

            g - Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren);

            h - Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör

                (Kap. 92);

            i - Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);

            k - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel und

                Beleuchtungskörper);

            l - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele,

                Sportgeräte);

            m - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

                (Kap. 97).

        2 - Als pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe der

            Nummer 9602 gelten:

            a - Harte Samen, Fruchtkerne, Schalen, Nüsse und ähnliche

                pflanzliche Stoffe, wie sie zum Schnitzen verwendet

                werden (z. B. Steinnüsse und Dumpalmnüsse);

            b - Bernstein, Meerschaum, rekonstituierter Bernstein und

                rekonstituierter Meerschaum, Gagat (Jet) und

                gagatähnliche Stoffe.

        3 - Als Pinselköpfe zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen

            Waren der Nummer 9603 gelten nur nichtgefaßte Bündel von

            Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne

            Teilung oder die nach einer bloß geringfügigen

            Bearbeitung, wie Gleichrichten oder Schleifen der Köpfe,

            zur Herstellung von Pinseln oder ähnlichen Erzeugnissen

            geeignet sind.

        4 - Mit Ausnahme der Nummern 9601 bis 9606 und 9615 umfaßt

            dieses Kapitel Waren der beschriebenen Art auch dann,

            wenn sie ganz oder teilweise aus Edelmetallen,

            Edelmetallplattierungen, Perlen, Edelsteinen,

            Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

            Steinen bestehen. Waren der Nummern 9601 bis 9606 und

            9615, die Perlen, Edelsteine oder Schmucksteine,

            synthetische oder rekonstituierte Steine, Edelmetalle

            oder Edelmetallplattierungen als einfache Verzierungen

            oder geringfügige Zutaten enthalten, verbleiben in diesem

            Kapitel.

9601  --  Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen,

          Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet,

          und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen

          erhaltene Waren):

      10  - bearbeitetes Elfenbein und Waren aus Elfenbein

      90  - andere

9602  00  Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet,

          und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte

          Waren aus Wachsen, Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen,

          Modelliermassen und andere geformte oder geschnitzte Waren,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen; bearbeitete,

          nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen Gelatine der Nr. 3503)

          und Waren aus nichtgehärteter Gelatine

9603  --  Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die

          Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen darstellen),

          mechanische, nicht motorbetriebene Teppichkehrer zum

          Handgebrauch, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe und

          ähnlichen Waren zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen

          Waren; Farbtupfer und Farbroller; Wischer aus

          Weichkautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:

      10  - Besen und Bürsten, aus Reisig oder anderen pflanzlichen

            Stoffen, zusammengebunden, auch mit Griffen oder Stielen

          - Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten,

            Wimpernpinsel und andere Bürsten und Pinsel zur

            Körperpflege, einschließlich solcher, die Teile von

            Apparaten darstellen:

      21  - - Zahnbürsten, einschließlich Gebißbürsten

      29  - - sonstige

      30  - Bürsten und Pinsel für Kunstmaler, zum Schreiben, und

            ähnliche Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von

            kosmetischen Erzeugnissen

      40  - Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben,

            Malerfarben, Lacken oder ähnlichen Erzeugnissen

            (ausgenommen solche der Unternr. 9603 30); Farbtupfer und

            Farbroller

      50  - andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder

            Fahrzeugen darstellen

      90  - andere

9604  00  Handsiebe

9605  00  Reisezusammenstellungen von Waren (Necessaires) für die

          Körperpflege, für Näharbeiten oder für das Reinigen von

          Schuhen oder Kleidern

9606  --  Knöpfe, Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und

          Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile dieser Waren;

          Knopfrohlinge:

      10  - Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,

            sowie Teile davon

          - Knöpfe:

      21  - - aus Kunststoffen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen

              überzogen

      22  - - aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen

              überzogen

      29  - - sonstige

      30  - Knopfformen und andere Teile von Knöpfen; Knopfrohlinge

9607  --  Reißverschlüsse und Teile davon:

          - Reißverschlüsse:

      11  - - mit Häkchen (Zähnen) aus unedlen Metallen

      19  - - sonstige

      20  - Teile

9608  --  Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze

          oder anderer poröser Spitze; Füllfedern und andere

          Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und

          Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche

          Halter; Teile (einschließlich Schutzkappen und Klipse) für

          die vorstehend genannten Waren ausgenommen jene der

          Nummer 9609:

      10  - Kugelschreiber

      20  - Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer

            poröser Spitze

          - Füllfedern und andere Füllhalter:

      31  - - zum Zeichnen mit Tusche

      39  - - sonstige

      40  - Füllstifte (Dreh- und Druckstifte)

      50  - Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der

            vorstehenden Unternummern

      60  - Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Kugel und

            Tintenbehälter

          - andere:

      91  - - Schreibfedern und Schreibfederspitzen

      99  - - sonstige

9609  --  Bleistifte (ausgenommen solcher der Nr. 9608), Minen,

          Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide

          und Schneiderkreide:

      10  - Bleistifte, deren Minen in einem festen Schutzmantel

            eingeschlossen sind

      20  - Minen für Bleistifte oder Füllstifte

      90  - andere

9610  00  Schiefertafeln und Tafeln, zum Schreiben oder Zeichnen,

          auch gerahmt

9611  00  Datum-, Siegel- oder Nummernstempel und ähnliche Waren

          (einschließlich Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen von

          Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel zum

          Handgebrauch und Handdruckereien, die solche Stempel

          enthalten

9612  --  Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder,

          mit Tinte oder anderen Stoffen für Abdrucke präpariert,

          auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch

          getränkt, auch in Schachteln:

      10  - Farbbänder

      20  - Stempelkissen

9613  --  Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen solche der Nr. 3603),

          auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon,

          ausgenommen Feuersteine und Dochte:

      10  - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nicht nachfüllbar

      20  - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nachfüllbar

      30  - Tischfeuerzeuge

      80  - andere Feuerzeuge und Anzünder

      90  - Teile

9614  --  Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe) und Zigarren-

          oder Zigarettenspitze, sowie Teile davon:

      20  - Pfeifen und Pfeifenköpfe

      90  - andere

9615  --  Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren; Haarnadeln;

          Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche

          Waren, ausgenommen solche der Nummer 8516, sowie Teile

          davon:

          - Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:

      11  - - aus Hartkautschuk oder Kunststoffen

      19  - - sonstige

      90  - andere

9616  --  Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

          Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und

          Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten und Kissen zum

          Auftragen von Kosmetik- oder Toilettezubereitungen:

      10  - Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

            Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und

            Zerstäuberköpfe dafür

      20  - Puderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik- oder

            Toilettezubereitungen

9617  00  Vakuumisolierflaschen und andere Behälter mit

          Vakuumisolierung, mit Gehäuse; Teile davon, ausgenommen

          Glaskolben

9618  00  Schneiderpuppen und andere Modellfiguren; automatisch oder

          anders sich bewegende Figuren und Ausstellungsstücke, für

          Schaufenster

                             Abschnitt XXI

          Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

                              Kapitel 97

          Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

        Anmerkungen

        1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

            a - Brief- oder Stempelmarken, mit solchen Marken

                bedruckte Papiere (Ganzsachen) oder dergleichen,

                nicht entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum

                Umlauf vorgesehen (Kap. 49);

            b - bemalte Gewebe für Theaterdekorationen,

                Atelierhintergründe oder dergleichen (Nr. 5907),

                soweit sie nicht in die Nummer 9706 eingereiht werden

                können;

            c - echte Perlen, Zuchtperlen, Edelsteine oder

                Schmucksteine (Nr. 7101 bis 7103).

        2 - Als Originalstiche, Originalschnitte und

            Originallithographien der Nummer 9702 gelten Abdrucke,

            die in Schwarz-Weiß oder Farbe direkt von einer oder

            mehreren, vom Künstler zur Gänze handgearbeiteten Platten

            abgezogen wurden, ohne Rücksicht auf das von ihm

            verwendete Material und angewendete Verfahren, jedoch mit

            Ausnahme von mechanischen oder photomechanischen

            Verfahren.

        3 - Ausgenommen von der Nummer 9703 sind Arbeiten, die den

            Charakter von Handelswaren haben (z. B.

            Serienerzeugnisse, Abgüsse oder handwerkliche

            Erzeugnisse), auch wenn diese von Künstlern entworfen

            oder hergestellt worden sind.

        4 - a - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden

                Anmerkungen 1 bis 3 sind Waren, die sowohl in eine

                der Nummern dieses Kapitels als auch in andere

                Kapitel des Tarifs fallen, in das vorliegende Kapitel

                einzureihen;

            b - Waren, für die gleichzeitig die Nummer 9706 und die

                Nummern 9701 bis 9705 in Betracht kommen, sind in die

                Nummern 9701 bis 9705 einzureihen.

        5 - bei gerahmten Gemälden, Zeichnungen, Bildern, Kollagen

            oder ähnlichen Bildwerken, Stichen, Schnitten oder

            Lithographien sind deren Rahmen so wie diese Waren

            einzureihen, wenn sie nach Art und Wert diesen Waren

            üblicherweise entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert

            den vorstehend angeführten Waren nicht entsprechen, sind

            getrennt einzureihen.

9701  --  Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig mit der Hand

          ausgeführt, ausgenommen Zeichnungen der Nummer 4906 und

          andere handbemalte oder handverzierte gewerbliche Waren;

          Kollagen und ähnliche Bildwerke:

      10  - Gemälde, Zeichnungen und Bilder

      90  - andere

9702  00  Originalstiche, Originalschnitte und Originallithographien

9703  00  Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

9704  00  Brief- oder Stempelmarken, Freistempelabdrucke,

          Ersttagsbriefe, mit Marken bedruckte Korrespondenzkarten

          oder -briefe (Ganzsachen) und dergleichen, entwertet oder,

          falls nicht entwertet, im Bestimmungsland weder gültig noch

          zum Umlauf vorgesehen

9705  00  Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem,

          botanischem, mineralogischem, anatomischem, historischem,

          archäologischem, paläontologischem, ethnographischem oder

          numismatischem Wert

9706  00  Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

Gesetzesnummer

10004518

Dokumentnummer

NOR12053630

Alte Dokumentnummer

N3199439531J