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Art. 1

Fassungen
01.01.1988 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 1/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 101.01.198831.12.2018 BGBl. Nr. 1/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 1/1988

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für

das Finanzjahr 1988 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:

                 Allgemeiner      Ausgleichs-         Gesamt-

                   Haushalt         haushalt          haushalt

                                Millionen Schilling

Ausgaben ....... 517 583,261       76 098,796       593 682,057

Einnahmen ...... 446 484,216      147 197,841       593 682,057

                -------------------------------------------------

Abgang .........  71 099,045           -                 -

Überschuß ......      -            71 099,045            -

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1988 an Mehreinnahmen und Ausgabenersparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Artikel römisch vier,, römisch fünf und römisch sechs oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2018

Gesetzesnummer

10004554

Dokumentnummer

NOR12049472

Alte Dokumentnummer

N3198810286E