Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
5. Integrations-Durchführungsgesetz-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 655/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994Bundesgesetzblatt Nr. 655 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
35/05 Sonstiges Zollrecht
Text
§ 1. Zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes im Warenverkehr zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind, soweit diese Vorzugszollsätze auf bestimmte Mengen von Waren während eines bestimmten Zeitraumes beschränkt sind, Kontingentscheine erforderlich. Paragraph eins, Zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes im Warenverkehr zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind, soweit diese Vorzugszollsätze auf bestimmte Mengen von Waren während eines bestimmten Zeitraumes beschränkt sind, Kontingentscheine erforderlich.
Dokumentnummer
NOR12049742
Alte Dokumentnummer
N3198810582F