Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Großverkaufspreise für Technischen Sprit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 709/1988Bundesgesetzblatt Nr. 709 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 15. Dezember 1988 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird mit Gültigkeit ab 1. Jänner 1989 der allgemein ermäßigte Verkaufspreis im Großverkauf für den von der Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols vollständig vergällt für Haushalts- und gewerbliche Zwecke (Brennspiritus) oder unvollständig vergällt für gewerbliche Zwecke (Holzgeistbranntwein) oder zur unvollständigen Vergällung für gewerbliche Zwecke abgegebenen Technischen Sprit für 100 Liter Weingeist frachtfrei Bestimmungsstation mit 800 S festgesetzt.
Zum angeführten Preis kommt die Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage (Verwertungsstelle) gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr.
703/1994).
Schlagworte
Haushaltszweck
Dokumentnummer
NOR12049964
Alte Dokumentnummer
N3198811151J