Norm Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich× ▾ ‹›Gliederung Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Fassungen (Gesetz) ab 04.01.1995 — aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1995▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 04.01.199501.03.1995 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1995 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1995 10.08.198803.01.1995 BGBl. Nr. 441/1988 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.01.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenZhu JianhuaArt. 1