Kurztitel
Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 472/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 590/1991Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 590 aus 1991,
Index
35/04 Zolltarifgesetz, Präferenzzollgesetz
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Anwendung der Vorzugszollsätze für folgende Waren wird für Einfuhren aus der Republik Korea ausgesetzt:
8521 -- Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder
-wiedergabe, ausgenommen solche mit
Videosignalempfangsteil (Tuner) in einem gemeinsamen
Gehäuse kombiniert:
10 - Magnetbandgeräte:
ex 10 - im Stückgewicht von 40 kg oder weniger
8528 -- Fernsehempfangsgeräte (einschließlich Videomonitoren und
Videoprojektoren), auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit
einem Rundfunkempfangsgerät oder einem Videogerät zur
Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe kombiniert:
10 - für mehrfarbiges Bild:
A - Videogeräte mit Videosignalempfangsteil (Tuner) in einem gemeinsamen Gehäuse kombiniert:
ex A - im Stückgewicht von 40 kg oder weniger B - andere:
ex B - mit einer Bildschirmdiagonale unter 20 Zoll
(= 50,80 cm)