Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schriftliche Anmeldungen im Zollverfahren
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 42/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 216/1990Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1. (1) Für die im Zollverfahren abzugebenden schriftlichen Anmeldungen sowie für die Erklärungen zur Ermittlung des Zollwertes nach dem Wertzollgesetz 1980, BGBl. Nr. 221, in der Fassung des Abschnittes IV des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 663/1987, sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung zu verwenden:Paragraph eins, (1) Für die im Zollverfahren abzugebenden schriftlichen Anmeldungen sowie für die Erklärungen zur Ermittlung des Zollwertes nach dem Wertzollgesetz 1980, BGBl. Nr. 221, in der Fassung des Abschnittes römisch vier des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1987,, sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung zu verwenden:
Einheitspapier/AT (Muster 1 oder Muster 2), erforderlichenfalls mit Ergänzungsblättern (Muster 1.1. oder 2.1.), bei der Einfuhr auch ausländisches Einheitspapier, erforderlichenfalls mit Ergänzungsblättern, nach dem Übereinkommen BGBl. Nr. 634/1987;Einheitspapier/AT (Muster 1 oder Muster 2), erforderlichenfalls mit Ergänzungsblättern (Muster 1.1. oder 2.1.), bei der Einfuhr auch ausländisches Einheitspapier, erforderlichenfalls mit Ergänzungsblättern, nach dem Übereinkommen Bundesgesetzblatt Nr. 634 aus 1987,; nach Maßgabe der Anordnungen im Anhang ist die Verwendung eines Anleitungsblattes/AT oder eines durch Eindrucke ergänzten Einheitspapieres/AT (Muster 3 und 3.1.) zulässig;
Anmeldung/A (Muster 4) erforderlichenfalls mit Ergänzungsblatt (Muster 4.1.);
Anmeldung/IM (Muster 5) erforderlichenfalls mit Ergänzungsblatt/OL (Muster 5.1.);
Anmeldung/EX (Muster 6) oder Anmeldung/EX im Postverkehr (Muster 6.1.), erforderlichenfalls mit Ergänzungsblatt/RW (Muster 6.2.), MO (Muster 6.3.), VR (Muster 6.4.) oder BR (Muster 6.5.);
Anmeldung zum Begleitscheinverfahren, Ansageverfahren oder Zwischenauslandsverkehr (Muster 7 entsprechend dem Muster zur Verordnung BGBl. Nr. 686/1976 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 648/1983) bis zum 31. Dezember 1989;Anmeldung zum Begleitscheinverfahren, Ansageverfahren oder Zwischenauslandsverkehr (Muster 7 entsprechend dem Muster zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 686 aus 1976, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 648 aus 1983,) bis zum 31. Dezember 1989; Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes (Muster 8), erforderlichenfalls mit Beilage (Muster 8.1.);
Anmeldung zur Einlagerung von Waren in ein Zollager (Muster 9);
Anmeldung für Betriebsmittel (Muster 10).
(2)Absatz 2,Die Vordrucke sind entsprechend den Anordnungen im Anhang herzustellen und auszufüllen.
Dokumentnummer
NOR12049480
Alte Dokumentnummer
N3198810293F