Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Mitteilung von Bezügen gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988Mitteilung von Bezügen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, EStG 1988
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 408/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 9/1997Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 4zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4
Text
§ 2. Auf Grund der Anmeldung zu diesem Verfahren sind der bezugauszahlenden Stelle Richtlinien zu übersenden, die den Satzaufbau und die Regeln für die Feldinhalte der zu übermittelnden Datensätze enthalten. Der Datenträger hat diesen Richtlinien zu entsprechen. Paragraph 2, Auf Grund der Anmeldung zu diesem Verfahren sind der bezugauszahlenden Stelle Richtlinien zu übersenden, die den Satzaufbau und die Regeln für die Feldinhalte der zu übermittelnden Datensätze enthalten. Der Datenträger hat diesen Richtlinien zu entsprechen.
Dokumentnummer
NOR12050221
Alte Dokumentnummer
N3198910081H