Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erstellung von Verzeichnissen gemäß § 53 Abs. 2 und von Mitteilungen gemäß § 54 Abs. 4 EStG 1988Erstellung von Verzeichnissen gemäß Paragraph 53, Absatz 2 und von Mitteilungen gemäß Paragraph 54, Absatz 4, EStG 1988
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 409/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 409 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 5zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5
Text
§ 2.Paragraph 2,
Das in § 53 Abs. 2 angeführte Verzeichnis und die in § 54 Abs. 4 EStG 1988 angeführte Mitteilung können durch einen in magnetisch gespeicherter Form erstellten Datenträger ersetzt werden, wenn die Gemeinde dieses Verfahren beim Bundesministerium für Finanzen bis zum 31. Oktober jenes Jahres beantragt, für das das Verzeichnis und die Mitteilungen zu erstellen sind. Das in Paragraph 53, Absatz 2, angeführte Verzeichnis und die in Paragraph 54, Absatz 4, EStG 1988 angeführte Mitteilung können durch einen in magnetisch gespeicherter Form erstellten Datenträger ersetzt werden, wenn die Gemeinde dieses Verfahren beim Bundesministerium für Finanzen bis zum 31. Oktober jenes Jahres beantragt, für das das Verzeichnis und die Mitteilungen zu erstellen sind.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2025
Dokumentnummer
NOR12050225
Alte Dokumentnummer
N3198910088H