Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zuschuß - Kärnten - 70. Jahrestag der Volksabstimmung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 615/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
Dem Land Kärnten wird aus Anlaß der 70. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Zugehörigkeit zur Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 1990 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß von 40 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist zur Verbesserung der Infrastruktur und für besondere Vorhaben im damals umkämpften Gebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Dokumentnummer
NOR12050363
Alte Dokumentnummer
N3198910418J