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Art. 9

Fassungen
ab 01.03.1989 — BGBl. Nr. 12/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 9 heute01.03.1989 BGBl. Nr. 12/1989 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Irland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1989,

Typ

Vertrag - Irland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

01.03.1989BGBl. Nr. 12/1989

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel römisch neun

Anmerkung, Zu den Artikel eins, 2, 2 a, 3, 8, 9, 11 und 22, Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1968,)

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
  2. Absatz 2,Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des dritten Monats, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:
    1. Litera a
      in Österreich für die Veranlagungsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 1976 beginnen;
    2. Litera b
      in Irland
      1. Litera i
        hinsichtlich der Einkommensteuer für die Veranlagungsjahre, die am oder nach dem 6. April 1976 beginnen;
      2. Sub-Litera, i, i
        hinsichtlich der Einkommensabgabe für die Veranlagungsjahre, die am oder nach dem 6. April 1983 beginnen;
      3. iii
        hinsichtlich der Körperschaftsteuer für das Wirtschaftsjahr 1974 und für die nachfolgenden Wirtschaftsjahre;
      4. Sub-Litera, i, v
        hinsichtlich der Steuer von Veräußerungsgewinnen für die Veranlagungsjahre, die am oder nach dem 6. April 1974 beginnen.
  3. Absatz 3,Bestimmungen des bestehenden Abkommens, die eine weitergehende Steuerentlastung als das Abkommen in der Form dieses Protokolls vorsehen, sind
    1. Litera a
      in Österreich für alle Veranlagungsjahre;
    2. Litera b
      in Irland für alle Veranlagungs- oder Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, in dem dieses Protokoll unterzeichnet wurde, weiterhin anzuwenden.

    Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

    Geschehen zu Dublin, am 19. Juni 1987 in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Text gleicherweise authentisch ist.

Schlagworte

Veranlagungsjahr

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017

Gesetzesnummer

10004634

Dokumentnummer

NOR12050636

Alte Dokumentnummer

N3198920052L