Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Artikel I. Der als Anlage I (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1990 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1990 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichshaushalt Gesamthaushalt
Haushalt Millionen Schilling
Ausgaben 549 377,962 74 043,901 623 421,863
Einnahmen 483 082,560 140 339,303 623 421,863
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Abgang 66 295,402 --- ---
Überschuß --- 66 295,402 ---
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1990 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Art. IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1990 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Artikel römisch vier,, römisch fünf und römisch sechs oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 783/1990