Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zollanmeldungsverordnung 1990
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 216/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für die im Zollverfahren abzugebenden schriftlichen Anmeldungen sowie für die Erklärungen zur Ermittlung des Zollwertes nach dem Wertzollgesetz 1980, BGBl. Nr. 221, (WertZG), in der geltenden Fassung, sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke entsprechend dem Anhang zu verwenden:Für die im Zollverfahren abzugebenden schriftlichen Anmeldungen sowie für die Erklärungen zur Ermittlung des Zollwertes nach dem Wertzollgesetz 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 221, (WertZG), in der geltenden Fassung, sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke entsprechend dem Anhang zu verwenden:
Einheitspapier/AT (Muster 1 oder Muster 2) oder ausländisches Einheitspapier, erforderlichenfalls mit Ergänzungsblättern (Muster 1.1 oder Muster 2.1) oder Listen nach den Anordnungen im Anhang; nach Maßgabe der Anordnungen im Anhang ist die Verwendung eines Anleitungsblattes/AT (Muster 3) oder eines durch Eindrucke entsprechend diesem Anleitungsblatt ergänzten Einheitspapiers/AT zulässig (Anm.: Muster nicht darstellbar);Einheitspapier/AT (Muster 1 oder Muster 2) oder ausländisches Einheitspapier, erforderlichenfalls mit Ergänzungsblättern (Muster 1.1 oder Muster 2.1) oder Listen nach den Anordnungen im Anhang; nach Maßgabe der Anordnungen im Anhang ist die Verwendung eines Anleitungsblattes/AT (Muster 3) oder eines durch Eindrucke entsprechend diesem Anleitungsblatt ergänzten Einheitspapiers/AT zulässig Anmerkung, Muster nicht darstellbar);
Ergänzungsblätter zur Anmeldung auf dem Einheitspapier, u. zw. Ergänzungsblatt OL (Muster 4.1) für Sammelanmeldungen und Abmeldungen;
Ergänzungsblatt RW (Muster 4.2) für ausländische Rückwaren;
Ergänzungsblatt MO (Muster 4.3) für Waren, die bei der Ausfuhr
oder Rückbringung im Eingangsvormerkverkehr
dem Marktordnungsgesetz 1985 oder dem Viehwirtschaftsgesetz 1983 unterliegen oder
Gegenstand von Förderungen sind;
Ergänzungsblatt VR (Muster 4.4) im Vormerkverkehr;
Ergänzungsblatt BR (Muster 4.5) bei der Ausfuhr von Waren, die Branntwein enthalten (Anm.: Muster nicht darstellbar);Ergänzungsblatt BR (Muster 4.5) bei der Ausfuhr von Waren, die Branntwein enthalten Anmerkung, Muster nicht darstellbar);
Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes (Muster 5) (Anm.: Muster nicht darstellbar);Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes (Muster 5) Anmerkung, Muster nicht darstellbar);
Anmeldung/EX - Postverkehr (Muster 6) für die Ausfuhr im Postverkehr (Anm.: Muster nicht darstellbar);Anmeldung/EX - Postverkehr (Muster 6) für die Ausfuhr im Postverkehr Anmerkung, Muster nicht darstellbar);
Anmeldung für Betriebsmittel (Muster 7) (Anm.: Muster nicht darstellbar);Anmeldung für Betriebsmittel (Muster 7) Anmerkung, Muster nicht darstellbar);
Anmeldung zur Einlagerung in öffentliche Zollager des Bundes (Muster 8) (Anm.: Muster nicht darstellbar).Anmeldung zur Einlagerung in öffentliche Zollager des Bundes (Muster 8) Anmerkung, Muster nicht darstellbar).
(2)Absatz 2,Die Vordrucke sind entsprechend den Anordnungen im Anhang herzustellen und auszufüllen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020
Dokumentnummer
NOR12050843
Alte Dokumentnummer
N3199011794J