Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übereignung des Bundesanteils an Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen GmbH
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 251/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/04 Bundesbeteiligungen
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen Gesellschaft m. b. H. im Nominale von 250 Millionen Schilling an das Land Kärnten unentgeltlich zu übereignen. Die Übereignung hat mit der Auflage zu erfolgen, daß die Erträgnisse aus den stillen Beteiligungen der Gesellschaft und die Rückzahlungen aus diesem Beteiligungskapital für Förderungsaufgaben, insbesondere im Bereich des Fremdenverkehrs, verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2018
Dokumentnummer
NOR12050936
Alte Dokumentnummer
N3199012638J