Norm Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen× ▾ ‹›Gliederung Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen Kundmachung BGBl. II Nr. 579/2020 · 18.12.2020▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 579/2020 18.12.2020 FORG-Anpassungsverordnung 2 Einheiten BGBl. II Nr. 447/2013 16.12.2013 Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen Finanzsenat, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter 2 Einheiten BGBl. II Nr. 395/2002 31.10.2002 395. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter 3 Einheiten BGBl. Nr. 494/1991 11.09.1991 494. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4