Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Neufassung der Bemerkungen auf Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und auf Ursprungserklärungen nach Formblatt APR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 639/1991Bundesgesetzblatt Nr. 639 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
35/04 Zolltarifgesetz, Präferenzzollgesetz
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 662 aus 1994,).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Abweichend von den Bestimmungen der Regel 1 Abs. 1 der Anlage F zum Präferenzzollgesetz wird festgelegt, daß der Wortlaut der Bemerkungen I (erster Teil) und III (b) (2) und (3) auf der Rückseite der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A sowie die Überschrift dieser Bemerkungen auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer und französischer Sprache entsprechen kann. Abweichend von den Bestimmungen der Regel 1 Absatz eins, der Anlage F zum Präferenzzollgesetz wird festgelegt, daß der Wortlaut der Bemerkungen römisch eins (erster Teil) und römisch drei (b) (2) und (3) auf der Rückseite der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A sowie die Überschrift dieser Bemerkungen auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer und französischer Sprache entsprechen kann.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025
Dokumentnummer
NOR12051299
Alte Dokumentnummer
N3199117708J