Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
31.07.1992 bis 23.08.1995 — BGBl. Nr. 552/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 131.07.199223.08.1995 BGBl. Nr. 552/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 245/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Änd.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 552 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 245 aus 1995,

Typ

Vertrag – Philippinen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

31.07.1992BGBl. Nr. 552/1992

Außerkrafttretensdatum

23.08.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 245/1995

Index

39/05 Zollbegünstigungen

Text

(Übersetzung)

BOTSCHAFT DER PHILIPPINEN

Wien, dem 16. März 1992

Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel und Industrie der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr, nach Österreichs *1) das am 20. Mai 1976 in Wien und am 15. Juni 1976 in Manila unterzeichnet wurde, Bezug zu nehmen.

Ich darf Ihnen im Namen des Ministeriums für Handel und Industrie der Republik der Philippinen mitteilen, daß die im Artikel 1 des gegenständlichen Abkommens angeführte ausstellende Behörde durch folgenden Behörden ersetzt worden ist:

  • Strichaufzählung
    Department of Trade and Industry, mit Zweigstellen in den verschiedenen Regionen der Philippinen,
  • Strichaufzählung
    Garments and Textile Export Board (GTEB), soweit es sich um Bekleidungswaren und um andere handwerkliche Erzeugnisse, die Textilien enthalten, handelt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie freundlicherweise Ihre Zustimmung hierzu geben würden.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Nelson D. Lavina

Botschafter

Mag. Josef Mayer

Ministerialrat

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

(Übersetzung)

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Wien, dem 31. Juli 1992

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden Briefes vom 16. März 1992 zu bestätigen und Ihnen mitzuteilen, daß ich mit den Änderungen gemäß Ihrem vorerwähnten Schreiben einverstanden bin:

„Ich beehre mich,

.... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche).....

meiner ausgezeichneten Hochachtung.''

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner

ausgezeichnetsten Hochachtung.

Mag. Josef Mayer

Ministerialrat

S. E.

Nelson D. Lavina

Botschafter der Philippinen

Nedergasse 34

1190 Wien

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*1) Kundgemacht in BGBL. Nr. 439/1976

Gesetzesnummer

10004748

Dokumentnummer

NOR12051722

Alte Dokumentnummer

N3199222235J