Kurztitel
Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 642/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 642 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ende des Bezugszeitraums: 31.12.2001 (§ 8)Ende des Bezugszeitraums: 31.12.2001 (Paragraph 8,)
Text
Deputate in der Land- und Forstwirtschaft
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Der Wert der Wohnungen, die Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden, beträgt für 1992 2 400 S jährlich (200 S monatlich), ab 1. Jänner 1993 2 640 S jährlich (220 S monatlich).
(2)Absatz 2,Für ständig in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angestellte gilt folgendes:
Der Wert des Grunddeputats (freie Wohnung, Beheizung und Beleuchtung) beträgt bei
Familienerhalter Alleinstehende
Kategorie nach monatlich Schilling
Kollektivvertrag
1992 ab 1993 1992 ab 1993
I................. 750,- 830,- 380,- 420,-
II und III........ 900,- 990,- 480,- 530,-
IV und V.......... 1 020,- 1 120,- 540,- 590,-
VI................ 1 200,- 1 320,- 640,- 700,-
2. Für den unentgeltlichen Verbrauch von höchstens 70 kWh monatlich
bei Angestellten mit Angehörigen bzw. höchstens 35 kWh monatlich
bei alleinstehenden Angestellten ist kein Sachbezug anzusetzen.
Als Familienerhalter ist jene Person anzusehen, die mindestens
für eine weitere Person, mit welcher sie im gemeinsamen Haushalt
lebt, sorgt oder auf Grund der lohngestaltenden Vorschriften als
Familienerhalter anzuerkennen ist.
3. Werden nur einzelne Bestandteile des Grund deputats gewährt,
dann sind anzusetzen:
- Die Wohnung mit...................... 40%,
- die Heizung mit...................... 50%,
und
- die Beleuchtung mit.................. 10%.