Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zollbehandlung von Paletten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 261/1993Bundesgesetzblatt Nr. 261 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erstreckt sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Schweiz zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 486/1977) die Anwendung dieses Abkommens auch auf Liechtenstein. Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erstreckt sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Schweiz zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1964,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 486 aus 1977,) die Anwendung dieses Abkommens auch auf Liechtenstein.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992 weiter an dieses Abkommen gebunden zu erachten.
Dokumentnummer
NOR12052014
Alte Dokumentnummer
N3199315995L